Verdoppelung des Speicherplatzes bei CMS Instanzen ab dem 1. Juni 2023
Die bisherige Beschränkung des Speicherplatzes von 2 GB bei CMS-Instanzen wird ab dem 1. Juni auf 4 GB erhöht. Der zusätzliche Speicherplatz steht dann allen Instanzen zur Verfügung. Die Kosten der CMS-Instanz ändern sich hierdurch nicht. Webmaster der CMS-Instanzen müssen nichts weiter veranlassen.
Bei Kunden, die ein Zusatzpaket zur Speicherplatzerweiterung haben und dieses dadurch nicht mehr benötigen, wird die entsprechende Rechnungsposition entfernt. Auch hier gilt die Abrechnung der Dienstleistung ab dem 1. Juni 2023.
Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der Größen der Speichersysteme seht auf den Servern mehr Speicherplatz zur Verfügung. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Speicherplatz gerade bei älteren Webauftritten, die bereits viele Bilder und Mediendateien vorhalten.