Gerechtigkeit

Der Gipfel

Wie alle Menschen. die über Gerechtigkeit reden oder schreiben, befinden wir uns auf einem hohen Berg, der manchmal in den Wolken steht. Man muss versuchen, ins Tal zu kommen, um überhaupt zu begreifen, was der Berg in der Landschaft bedeutet. Das tun wir jetzt, hoffentlich erfolgreich. Denn Gerechtigkeit (Justitia) ist  klassisch eine Kardinaltugend, „eine Haltung des Menschen, objektiv verstanden als Idee oder Prinzip ein Beurteilungsmaßstab für Handlungsnormen – für politische Verfassungen, rechtliche Gesetze und  soziale Regeln“, heißt es bei Oswald Schwemmer (* 1941) in der Mittelstraßschen  Enzyklopädie, Band 3.

Wir steigen vom Gipfel „Gerechtigkeit“ hinab und müssen aufpassen, dass wir uns nicht verlaufen. Auf unserem Pfad gibt es nämlich eine Gabelung, links geht es zur Plattform „Soziale Gerechtigkeit“, da wollen wir hin, und rechts gibt es einen breiten Pfad zur „logischen Gleichheit“, von der wir viel lernen können. Denn Logik ist nicht hintergehbar.

Das Plateau:  Soziale Gleichheit

Wir sind auf dem Plateau angekommen und schauen uns um. Es sieht verwirrend aus. Es muss der Versuch gemacht werden, Ordnung in diese Welt zu bekommen. Aus welchem Aspekt oder aus welcher Hinsicht man die Gleichheit der Menschen betrachtet, ist entscheidend. Ob aus der Sicht des Geschlechts, der Nationalität, des Berufs, der Einkommensklasse, der Schulabschlüsse oder, ganz wichtig, aus dem Aspekt der geltenden Gesetze etc., geschaut wird, immer sieht die Welt anders aus. Wenn Menschen aus dem einen Aspekt gleich sind, unterscheiden sie sich aus einem anderen Aspekt gewaltig. Das ist das Problem.

Vom Berge kommend, stellen wir uns vor, in eine besondere Situation zu geraten. Eine Situation S, „das sind die Umstände, in denen sich der Mensch jeweils vorfindet, die ihm nicht als eigener Entwurf verfügbar sind“ (nach Friederich Kambartel (1935 – 2022) in der Mittelstraßschen Enzyklopädie, Band 7).  Wir sind auf dem Plateau nicht alleine. Wir sehen zwei Personen N1 und N2 in der Situation S und schreiben S (N1) und S(N2). Aus dem Aspekt, z.B. Geschlecht, sollen beide Personen gleich sein. Nach Gleichheitsprinzip sind beide gleich, wenn sie gegenseitig in S ersetzbar sind.  Das ist zentral. Man schreibt das wie folgt:

S(N1) ↔ S(N2).

Der Doppelpfeil in beide Richtungen zeigt die gegenseitige Ersetzbarkeit an. Zum Gleichheitsprinzip kommen wir, wenn die Ersetzbarkeit für eine unübersehbare und auch noch heute unbekannte, in der Zukunft liegende Situationen gelten soll. Man sagt, die Situationsvielfalt ist unabgegrenzt und man führt einen unabgegrenzten oder indefiniten Allquantor in fettem Buchstaben Λ ein. Das Gleichheitsprinzip lautet nun:

N1 = N2 ↔   ΛS  S(N1) ↔ S(N2)

Das hier von einem Prinzip gesprochen wird und nicht einfach von einem Satz liegt daran, dass auch auf Situationen Bezug genommen wird, die sich erst in Zukunft ereignen.

Das Gleichheitsprinzip, wie hier dargestellt wurde, wurde von Paul Lorenzen  in seinem „Lehrbuch der konstruktiven Wissenschaftstheorie“ (Nachdruck 2000) auf Seite 165 ausführlich beschrieben. Es ist nicht nur für Sozialwissenschaften von fundamentaler Bedeutung. In welcher Situation im täglichen Leben reden wir eigentlich nicht von Gleichheit, insbesondere von sozialer Gleichheit, unabgegrenzt? Das ist übrigens auch mit der „egalité“ der französischen Revolution von 1789 gemeint.

Im Tal der Aspekte

Im Tal der Aspekte (Hinsichten) geht es im Kern um Implementierungen von Theorien und Prinzipien. Ohne eine Implementierung bleiben die Theorie-Gläser leer. Wortgeschichtlich stammt das englische Wort „to implement“ vom Lateinischen „implere = anfüllen“ ab.

Wyma Lübbe bringt es auf den Punkt:

„Da Menschen stets in einigen Hinsichten (z.B. ihrer Gattungszugehörigkeit) gleich, in anderen ungleich sind, ist die Geschichte der Debatte über soziale Gerechtigkeit vor allem eine Geschichte der Debatte über die Hinsichten“ schreibt Weyma Lübbe (*1961) in ihrem Artikel „Gleichheit (sozial)“ in der Mittelstraßschen Enzyklopädie Band 3.

Die Aspekte oder Hinsichten zur sozialen Gleichheit sind so wichtig, dass sie in Deutschland Verfassungsrang bekommen haben, d.h. man will sie gesetzlich erzwingen können. Insbesondere der Artikel 3 des Grundgesetzes spricht ausführlich über die Aspekte der Gleichheit.

 Art 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

  1.  Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Jeder Aspekt in Artikel 3 eröffnet ein Tal, in das wir eintreten können. In jedem Tal gibt es eine Vielzahl von Situationen S mit vielen Personen N. Wir wissen eigentlich nur, dass wir diese gleich behandeln müssen, um der Verfassung zu genügen. Das Prinzip der Gleichheit dominiert, d.h. in einer Situation müssen die Personen in Gedanken gegenseitig ersetzbar sein. Man sagt auch, sie müssen substituierbar sein.

Wenn wir in einem Tal des Art 3 von Situation zu Situation weitermarschieren, kommen wir auf einmal an einen Punkt, der auch nicht von Art 3 behandelt wird. Es sind die sehr unterschiedlichen Fähigkeiten der Menschen, die eine Gleichbehandlung erfordern. Das ist problematisch. „Ultra posse nemo obligatur“ sagt uns eine alte römische Rechtsformel. In einer anderen Formulierung heißt das: „Man darf Menschen nicht überfordern“. Die ganze Schwierigkeit bei der Beurteilung der Fähigkeiten des Menschen ist zu sehen, wenn man zur Rechtsformel „Ultra posse nemo obligatur“ den juristischen Umkehrschluss, das  argumentum e contrario, bildet. Die Logiker nennen das Kontraposition. Jetzt landen wir, umgekehrt schließend, beim „Sollen impliziert können“ oder „weil Du sollst, kannst Du auch“.  Der gesamte Gewerkschaftsbund steht jetzt bei mir protestierend vor der Tür und nennt das Ausbeutung. Er kann mir aber die vielen Millionen Ehrenamtliche nicht erklären, für die gilt: „Weil Du kannst, sollst Du auch.“

Die Idee des „Sollen impliziert können“ stammt von Immanuel Kant. (1724-1804). In seiner „Kritik der praktischen Vernunft“ schreibt er: Er urteilt also, dass er etwas kann, darum weil er sich bewusst ist, dass er es soll, und erkennt in sich die Freiheit, die ihm sonst ohne das moralische Gesetz unbekannt geblieben wäre.”

Wie alle Idealisten befinden wir uns im Tal der Aspekte in einem Dilemma, in einem Tal der Tränen.

 

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