Die Höhe der Reisekostenstipendien ist abhängig vom Zielland. Sie beträgt bis maximal 400 Euro (Europa) bzw. bis maximal 900 Euro (außerhalb Europas).
Gefördert werden Auslandsaufenthalte, die im jeweiligen Förderjahr beginnen:
- Studienaufenthalte an Partnerhochschulen der FAU; Mindestdauer: 1 Monat
- Summer Schools und Winter Schools vorrangig an Partnerhochschulen der FAU
- studienrelevante Praktika (inklusive PJ und Famulatur); Mindestdauer: 6 Wochen
- Auslandsaufenthalte zur Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit; Mindestdauer: 1 Monat
- Sie sind an der FAU regulär immatrikuliert (exklusive Promotion)
- Sie bleiben während der Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes an der FAU regulär immatrikuliert (exklusive Promotion)
- Sie erhalten keine Reisekostenzuschüsse für Ihren Auslandsaufenthalt aus anderen Quellen
- Sie erhalten für Ihren Auslandsaufenthalt keine Förderung aus ERASMUS+ (Studium in ERASMUS-Programmländern oder ERASMUS-Partnerländern; ERASMUS-Praktikum)
- 31. März 2017 für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 30. Juni 2017 beginnen
- 30. Juni 2017 für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Juni 2017 und dem 1. Dezember 2017 beginnen