Bis zum 31.05.2011 können sich Studierende unseres Fachbereichs um eines der FAU-Deutschlandstipendien bewerben.
Die Förderung beträgt 300 Euro im Monat, wird zunächst für zwei Semester gewährt und kann – sofern die Förderungsvoraussetzungen weiter bestehen – jährlich bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Voraussetzung für Erstsemester ist u. a. ein sehr gutes Abitur (1,5 oder besser).
Studierende ab dem 2. Fachsemester müssen mindestens gute Studienleistungen vorweisen. Die juristischen Punktzahlen werden nach folgender Tabelle umgerechnet:
2,0 = 10 Punkte
1,9 = 11 Punkte
1,7 = 12 Punkte
1,5 = 13 Punkte
1,4 = 14 Punkte
1,3 = 15 Punkte
1,1 = 16 Punkte
1,0 = 17 Punkte
0,9 = 18 Punkte
Weitere Hinweise zu den Bewerbungsmodalitäten und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können Sie der Seite http://www.uni-erlangen.de/studium/D-Stip/index.shtml entnehmen.