Vorsicht beim Betrieb von Foren

Laut einem Amtsrichter in Winsen/Luhe ist ein Betreiber eines Forums dazu verpflichtet, sein Aufsichtspflicht auch innerhalb kürzester Zeit, unabhängig ob Wochentag oder Wochenende wahr zu nehmen.
Dabei soll eine von dem Kläger selbst gewählte Frist von 24 Stunden am Wochenende auch akzeptabel sein.

Zitat Richter:
Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.

Quelle: netlaw.de Urteilsbegründung Aktenzeichen: 23 C 155/05

Die Fakten sind dabei recht unschön, sind dabei ein ein recht gutes Beispiel für die Realität:
Der Kläger, jemand der in dem Forum beleidigt wurde, hat am Sonntag nachmittag dem Betreiber eine Mail gesandt worin er die Entfernung eines Postings verlangte. Eine Fristsetzung war auf 24 Stunden gesetzt. (Bis Montag, 15 Uhr).

Folge aus organisatorischer Sicht:
Wer ein Forum betreibt muss sicherstellen, daß eine ständige Erreichbarkeit und Reaktionsfähigkeit gewährleistet ist.

Hilfreich ist es hierbei, wenn das oder die Foren im Zugang beschränkt auf einen kontrollierte Benutzergruppe ist und nicht offen für die gesamte Welt. In diesem Fall kann man „Streithähne“ schon im Vorfeld erkennen und unter Umständen von der Benutzung ausschließen, so daß es garnicht erst zu negativen Folgen für den Betreiber kommt.