Impressumspflicht und SPAM-Vermeidung

Dr. Stephan Ott, tätig im Bayerischen Sozialministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, hat zur Problematik der Vermeidung von sogenannten Spam-Harvestern einen längeren Artikel geschrieben: Impressumspflicht contra Spam-Vermeidung ? Ein unauflöslicher Konflikt?.

Der Autor untersucht auch die Frage wie dieser Konflikt bei barrierefrei zu gestaltenden Websites zu lösen ist.
Fazit: Auch ein Impressum muss barrierefrei umgesetzt werden, da das Recht auf Zugang über das Grundgesetz und das BGG abgedeckt ist, der Schutz vor Spammern hingegen nicht.