iPhone und co und Webauftritte
Mit der immer stärkeren Verbreitung von internetfähigen Handys und Multifunktionsgeräten steigen die Ansprüche an Webauftritte: Webauftritte die auf feste Größen gestaltet (meist Tablelayouts) machen unter solchen Geräten Probleme.
Die Regeln und Gesetze zur Barrierefreiheit unterstützen bei Webauftritten aus öffentlicher Hand den Anspruch darauf, daß Seiten auch mit solchen Geräten bedienbar sein müssen.
(Sie müssen unter den Spezialgeräten nicht schön sein, aber der gesamte Inhalt muss unter selber Adresse errreicht werden können!)
Mit Übergangsfristen gilt dies für alte Webauftritte, für neue gilt es sofort. Und es gilt unabhängig davon ob der Zugriffs auf eine Benutzergruppe beschränkt ist oder nicht.
(Sprich: Das gilt auch für Intranets oder interne webbasierte Verwaltungssysteme)
Zudem muss ganz klar gesagt werden: Wer auf spezielle Browser oder besondere Auflösungen Webseiten ausrichtet, verschwendet Geld (im öffentlichen Bereich: Steuergelder oder hier an der Uni auch Gelder der Studierenden).
Denn spätestens bei einer neuen Browsergeneration oder den Bedarf an Skalierbarkeit (immer gegeben durch verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Fehlsichtigkeiten) muss bei solchen Webauftritten nachrepariert oder neu gestaltet werden.
Bei professionellen, also barrierefreien Webauftritten ist dies nicht der Fall.
Wenn also Inhalte in einer Website mit einem Handy nicht gelesen werden können oder man gar einen „Hintereingang“ (z.B. die alten wap-Zugänge) zugewiesen bekommt, sollte man nachbessern (als Webmaster) oder sich entsprechend äußern/beschweren (als Nutzer).