BayBITV – Evaluierung des Standes der Umsetzung

Der Ministerrat hat am 24.10.2006 die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie  Informationstechnik- Verordnung – BayBITV) beschlossen. Demnach sind alle Einrichtungen der Universität verpflichtet, „ihre Internet- und Intranetangebote sowie ihre sonstigen mittels Informationstechnik realisierten grafischen Anwendungsoberflächen“ schrittweise innerhalb der vorgegebenen Fristen barrierefrei zu gestalten.
Entsprechende Hinweise auf die Verordnung gingen bereits im Jahr 2007 an alle Einrichten der Universität und fanden auch Entsprechung in den verbindlichen Regeln der Universität zur Gestaltung von Webangeboten (vgl.: http://www.vorlagen.uni-erlangen.de/regeln/hochschulleitung.shtml ).

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erfragt und publiziert regelmäßig den Stand der Umsetzungen. In diesem Zusammenhang wurde ich beauftragt einen entsprechenden Bericht für die Universität Erlangen-Nürnberg zu verfassen.

Für Webauftritte die am RRZE gehostet wird, ist die Evaluation durch eigene Mittel -bei vorhandener Fachkompetenz- recht schnell machbar. Anders sieht dies jedoch auch bei Webangeboten und vorallem Intranet-Lösungen, die in Eigenregie von den verschiedenen Einrichtungen betrieben werden.

Hier fehlt es dem Webteam teils an Zugang, teils an Wissen über das Vorhandensein entsprechender Lösungen.

Einige solche Webangebote wurden dennoch schon identifiziert. Personen, die als Ansprechpartner auf diesen Webangeboten genannt wurden, erhielten daher heute eine Anfrage über den Stand ihrer Umsetzung. Dabei wurden gefragt:

  • welche Webangeboten angeboten werden,
  • welche davon barrierefrei gemäß der BayBITV sind,
  • welche davon noch nicht barrierefrei gemäß der BayBITV sind,
  • welche Maßnahmen seit 2007 unternommen wurden um die gesetzlich geforderten Ansprüche zu erfüllen,
    und
  • welche Maßnahmen geplant sind, um für noch nicht barrierefreie Webangebote den geforderten Zustand  fristgemäß bis zum 31.12.2012 zu erreichen.

Alle Angeschriebenen werden gebeten, die Fragen sorgfältig zu beantworten. Dies ist insbesondere deswegen von Bedeutung, da die einzelnen Berichte bis zum Fristablauf am 31.12.2012 (an diesem Datum haben alle Webangebote barrierefrei zu sein) abgeglichen werden können.

Das Ergebnis der Evaluation und der daraus erstellte Bericht wird Mitte November  an das Ministerium gehen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß dieser Bericht auch an dieser Stelle öffentlich gemacht wird.