Leitfaden für Impressum

Das Justizministerium veröffentlichte vor Kurzem ein Impressums-Leitfaden:
http://www.bmj.de/musterimpressum

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?

Darin wird auch die Auffassung, auf die das Webteam bereits seit Jahren hinweist, hervorgehoben:

Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden.
Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.

Es gibt somit keine Ausnahme für Lehrstühle, Projektwebsites oder andere Webauftritte der Universität. Jeder Webauftritt muss ein eigenes Impressum vorweisen können.