Vergabe von Stipendien aus der Eva-Schleip-Stiftung sowie der Vereinigten Stipendienstiftung

Auch im Sommersemester 2020 werden Stipendien aus der Eva-Schleip-Stiftung sowie der Vereinigten Stipendienstiftung an Studierende vergeben.

Stipendien der Eva-Schleip-Stiftung

Aus der Eva-Schleip-Stiftung werden Studienbeihilfen an deutsche, christlich erzogene evangelische und katholische Studierende und Doktoranden/Doktorandinnen vergeben, die bedürftig sind und gut bürgerlichen Familien entstammen. Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU Erlangen-Nürnberg vergeben, die das Grundstudium bereits abgeschlossen haben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein (Zwischenprüfungszeugnis z.B. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, etc.).
  • Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber/in eine Bestätigung der/des zuständigen BAföG-Beauftragten darüber vorgelegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.

Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt und ist nicht zweckgebunden.

Nicht gefördert werden können Studierende, die ein Zweit- oder Ergänzungsstudium betreiben sowie Gaststudierende und Studierende, die bereits eine Studienbeihilfe aus der Eva-Schleip-Stiftung erhalten haben.

Bewerbung 2020

Vereinigte Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen

Die Vereinigte Stipendienstiftung fördert würdige und bedürftige Studierende aller Fakultäten und Konfessionen der FAU durch Vergabe von Studienbeihilfen. Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU Erlangen-Nürnberg vergeben, die das Grundstudium bereits abgeschlossen haben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein (Zwischenprüfungszeugnis z.B. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, etc.).
  • Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber/in eine Bestätigung der/des zuständigen BAföG-Beauftragten darüber vorlegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.

Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt und ist zweckgebunden zur Beschaffung von Literatur oder Arbeitsmaterial zu verwenden.

Das Stipendium wird parallel zu den Stipendien der Eva-Schleip-Stiftung ausgeschrieben. Gefördert werden kann nur, wer bisher kein Stipendium aus einem der beiden Stiftungen erhalten hat.

Bewerbung 2020