Weitere Phil-Studiengänge an das Prüfungsamt übergeben
Mit der gestrigen Vorlage der Modellierung im Prüfungsverwaltungssystem der Fachprüfungsordnungen Zweifach-Bachelor of Arts Buchwissenschaft, Germanistik, Griechische Philologie, Nordische Phil., Ökonomie, Pädagogik und Bachelor of Science Psychologie wurde ein weiterer Grundstein für die Prüfungsanmeldung im kommenden Wintersemester geschaffen.
Die Fachprüfungsordnungen zeichnen sich durch folgende besondere Merkmale aus:
- Buchwissenschaft:
- 6 Wochen Praktikum als verbindliche Schlüsselqualifikation
- 2 Wahlpflichtbereiche
- Germanistik:
- Wahlpflichtkonstruktionen für normale Module und solche, die für Nichtmuttersprachler vorgesehen sind (DaF)
- Vertiefungsmodulbereich mit 3 Teilbereichen
- Griechische Philologie:
- Ersatzmodule für die Grundlagen und Orientierungsprüfung, wenn Graecum bereits vorhanden ist (Anmeldung mit Graecum-Nachweis im Prüfungsamt)
- Import von Teilleistungen aus anderen Studiengängen in eigene Module
- Die Modulnotengenerierung erfolgt durch Prüfungsgewicht (nicht ECTS-Punkte)
- Nordische Philologie:
- Wahlpflichtkonstruktion aus Aufbau- und Vertiefungsmodulen mit Schnittbereich
- Ökonomie:
- Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an 3 Modulen
- Pädagogik:
- Päd 1 geht nicht mit Note in die Bachelorprüfung ein
- Päd 1 ist Zulassungsvoraussetzung für alle weiteren Päd-Module
- Modulinterner Notenausgleich bei Note 4,3 möglich
- Psychologie:
- Bachelor-Studiengang wird mit den kommenden Studierenden schrittweise aufgebaut, daher bisher Teilmodellierung beschränkt auf das erste Studienjahr durchgeführt
- Die regelmäßige Teilnahme an Seminaren ist verbindlich und wird separat abgeprüft (Zulassungsvoraussetzung für nachfolgende Seminarprüfung bzw. Vorlesungs-Seminar-Kombinationsprüfung)
- In die Grundlagen- und Orientierungsprüfung besteht Wahlpflicht von 2 aus 5 Modulen – alle 5 sind für die für die Bachelorprüfung zu absolvieren
- Die Modulnotengenerierung erfolgt nach Prüfungsgewicht
- Bei der Gewichtung der Bachelornote sind nur die benoteten Prüfungsleistungen relevant (nicht die ECTS-Punkte aller Teilleistungen im Modul)
- Forschungspraxis I + II: Es darf nicht zwei mal die selbe Teilleistung absolviert werden
Besondere Aufmerksamkeit erforderte die harmonisierte Einpassung einiger studiengangsspezifischer Regelungen in das allgemeine Prüfungsverwaltungsregelwerk insbesondere in die komplexe Konstruktion des Zweifach-Bachelors.