Fachbereich Rechtswissenschaft

Blog der Serviceeinheit "Lehre und Studienberatung"

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Neue Kooperation mit der Universität Saint-Étienne (Frankreich)

Am Montag, den 16. März 2015 fand in Erlangen die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags des Fachbereichs Rechtswissenschaft mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der juristischen Fakultät der Universität Saint-Étienne statt. Dieser Vertrag sieht auch einen neuen Studierendenaustausch vor!

Im Rahmen eines Forschungsateliers zum TVertragsunterzeichung FA 2015hema „Die Modernisierung der Ziviljustiz in Deutschland und Frankreich“ (16.03 bis 18.03.2015 in Erlangen) hatten der Prodekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Herr Prof. Dr. Georg Caspers, und der Dekan der juristischen Fakultät der Universität Saint-Étienne, Herr Prof. Dr. Marc Véricel, die Gelegenheit, ein solches Abkommen zu schließen. Diesem Schritt ging ein mehrjähriger wissenschaftlicher Austausch voraus: Bereits in den Jahren 2013 und 2014 wurden an beiden Standorten Forschungsateliers zum deutsch-französischen Zivilprozessrecht (Organisation Prof. Dr. Frédérique Ferrand, Lyon; Dr. Marianne Cottin, Saint-Etienne; Dr. Martin Zwickel, Erlangen-Nürnberg) abgehalten, welche eine intensive Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden bzw. Praktikern im Rahmen von Gruppenarbeiten ermöglichten.

Das primäre Ziel des Partnerschaftsvertrags liegt darin, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten des Gerichtsorganisations- und Zivilprozessrechts, aber auch auf allen weiteren Rechtsgebieten des Zivilrechts, zu intensivieren.

Durch den Kooperationsvertrag bietet sich für zwei deutsche Studierende nun die Möglichkeit, am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Saint-Étienne zu studieren bzw. andere Ausbildungsmöglichkeiten (Teilnahme an Seminaren, Kolloquien, summer schools) wahrzunehmen. Studierende aus Saint-Étienne haben ebenfalls die Möglichkeit, im gleichen Rahmen in Erlangen zu studieren bzw. sich weiterzubilden. Darüber hinaus sieht der Kooperationsvertrag einen Professorenaustausch sowie gemeinsame Forschungsaktivitäten zwischen beiden Universitäten vor.

Für Studierende, die an dem vom Kooperationsvertrag vorgesehenen Austausch teilnehmen möchten, stellen sich die Modalitäten wie folgt dar: Diese werden von ihrer jeweiligen Heimatuniversität ausgewählt, wobei höchstens zwei Studierende pro Studienjahr und Universität teilnehmen können. Eines der entscheidenden Auswahlkriterien ist die gute Beherrschung der an der Gastuniversität gebräuchlichen Fremdsprache. Die deutschen Studierenden können ihr Sommer- (April bis Juli) bzw. ihr Wintersemester an der Universität Saint-Étienne verbringen und dabei eine gewisse Anzahl individuell und frei wählbarer Lehrveranstaltungen besuchen. Bedingung ist, dass die deutschen Studierenden mindestens eine schriftliche oder mündliche Prüfung eigener Wahl bestehen.

Die französischen Studierenden können ihr zweites Mastersemester an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg verbringen. Dort können sie ebenfalls eine gewisse Anzahl individuell und frei wählbarer Lehrveranstaltungen unter der Bedingung besuchen, dass sie die von der Universität Saint-Étienne festgesetzte Anzahl an ECTS-Punkten erwerben. Vorbehaltlich des Bestehens der Prüfungen können die Studierenden, wenn dies die jeweilige Studienordnung zulässt, an ihrer Heimatuniversität die Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen beantragen.

Für zusätzliche Fragen bezüglich des o.g. Kooperationsvertrags, insbesondere den Studierendenaustausch betreffend, wenden Sie sich bitte an Frau Adèle Goetsch (adele.goetsch@fau.de), Referentin für Internationalisierung des Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg.

Regelungsfragen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht

Gerne laden wir Sie zur kommenden Veranstaltung der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern ein:

Regelungsfragen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht

am 7. Mai 2015 ab 18 Uhr s.t. im Audimax (Raum 0.015), Ludwig-Erhard-Gebäude, Findelgasse 9, 90402 Nürnberg

Als Referenten konnten gewonnen werden:

Prof. Dr. Jan Schürnbrand,Eberhard Karls Universität Tübingen

Überblick über die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz

sowie

Prof. Dr. Markus Artz,Universität Bielefeld

Die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit

Näheres entnehmen Sie bitte dem Flyer zur Vortragsveranstaltung am 7.5.2015.

Über Ihr zahlreiches Erscheinen freuen wir uns sehr! Um postalische oder elektronische Anmeldung unter handelsrecht@fau.de wird aus organisatorischen Gründen freundlich gebeten.

Forschungsatelier „Die prozessuale Modernisierung der Justiz in Deutschland und Frankreich“ (16. bis 18. März 2015)

Von 16. bis 18. März 2015 trafen sich am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU 47 deutsche und französische Juristinnen und Juristen für gemeinsame Überlegungen zum Thema „Die prozessuale Modernisierung des Zivilprozesses“. Im von Prof. Dr. Frédérique Ferrand, Dr. Marianne Cottin (Université Jean Monnet Saint-Etienne) und Dr. Martin Zwickel (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) organisierten deutsch-französischen Forschungsatelier stellen zunächst Referentinnen und Referenten maßgebliche Reformideen beispielhaft vor, die dann in deutsch-französischen Arbeitsgruppen näher diskutiert und evaluiert wurden (Programm).

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Abgerundet wurde das deutsch-französische Forschungsatelier durch einen gemeinsamen Besuch des Sitzungssaals 600 (Ort der Nürnberger Prozesse) mit einer äußerst interessanten Führung durch den früheren Vizepräsidenten des OLG Nürnberg, Ewald Behrschmidt.

Fotos von der Veranstaltung sind hier abrufbar. 

Erste Ergebnisse der Tagung sind, als Grundlage für weitere Diskussionen, mittlerweile per Video zusammengefasst worden:

Die Referate und Ergebnisse werden zusätzlich in einem Tagungsband veröffentlicht.

Ein großer Dank für diese deutsch-französische Veranstaltung gilt den Referentinnen und Referenten, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dem Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU  sowie der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) für die Unterstützung des Forschungsateliers.

 

Herzlich willkommen!

Der Fachbereich Rechtswissenschaft begrüßt alle neuen Studierenden sehr herzlich. Die offizielle Einführungsveranstaltung findet am morgigen Montag, 13.04.2015 um 14.00 Uhr im Raum KH 2.020 statt. Die Fachschaft JURA Erlangen begrüßt alle Erstsemester Jura am Montag den 13.04.2015 mit einer Meet & Greet – Campus Welcome Grillfeier. Los geht’s um 16.15 Uhr im Juridicum, wir freuen uns auf Sie! Viele weitere Infos gibt es am digitalen schwarzen Brett für Erstsemester!

Anmeldung zu den Proseminaren im Sommersemester 2015

In Kürze startet wieder die Anmeldung zu den Proseminaren im Sommersemester 2015.

Sie finden die Anmeldeseite und die Ankündigungen der Proseminare unter http://www.studon.uni-erlangen.de/cat1152745.html

Die Anmeldung zu den Proseminaren im Sommersemester 2015 kann von 9.2.2015, 9.00 Uhr bis 6.4.2015, 23.55 Uhr erfolgen.
Für das SS 2015 gelten folgende Anmeldemodalitäten:

  • Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung ist nur innerhalb der Anmeldefrist möglich.
  • Sie können sich nur für eines der Proseminare anmelden.
  • Für jeden Kurs existiert eine Warteliste.

Zwischenprüfung oder Examen (möglicherweise) nicht bestanden?

Am Donnerstag, 15.01.2015 informiert der Fachbereich Rechtswissenschaft über die Möglichkeiten nach nicht bestandenem Examen oder nicht bestandener Zwischenprüfung. Studierende anderer Universitäten sind ebenfalls sehr herzlich willkommen.

Programm:

  • Weitere Studienmöglichkeiten? (Studienfachberatung am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU)
  • Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten (Agentur für Arbeit)
  • Erfahrungsberichte und Insider-Tipps
  • Möglichkeit zu individueller Beratung

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Weitere Informationenhttp://www.jura.uni-erlangen.de/aktuelles/Studienabbrecher2014.pdf

Öffnungszeiten des Juridicums Weihnachten/Neujahr 2014/15

Der Fachbereich Rechtswissenschaft wünscht allen Studierenden, Mitarbeitern und Freunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2015.
Wegen der Betriebsschließung der Universität bleiben die Fachbereichsverwaltung, die Lehrstühle und die Studienfachberatung von 22. Dezember 2014 bis 6. Januar 2015 geschlossen.

Für die Teilbibliothek Jura (02JU), d. h. unsere Bibliothek (und damit das Juridicum) gelten, auch während der Betriebsschließung, generell folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 – 16:00 Uhr, Samstag 8:00 bis 16:00 Uhr, Sonntag 12:00 – 16:00 Uhr.

Das Juridicum ist nur an folgenden Tagen geschlossen: 24. – 26. Dezember, 31. Dezember – 1. Januar, 6. Januar.

Neue vhb-Kurse gestartet

vhbHeute hat die Anmeldung für zwei neu konzipierte vhb-Kurse des Fachbereichs Rechtswissenschaft begonnen:

  • Kurs zur Vorbereitung auf die Übungen für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht

Dieser Kurs macht Sie fit für die Übungen für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht. Es werden, in mehreren Lernmodulen, die wichtigsten Grundlagen des Prüfungsstoffes trainiert. Zudem gibt es einen ausführlichen Wissentest.

  • Online-Seminar zur Gutachten- und Klausurtechnik

Dieser Kurs vermittelt (v. a. Studienanfängern) schrittweise die juristische Klausur- und und Gutachtentechnik. Das bereits seit 2011 am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU bestehende Angebot wurde gründlich aktualisiert und überarbeitet. Neu ist das Tool Gutachtenstil-Check, in dem Sie selbst verfasste Textpassagen einreichen können, die dann auf Einhaltung des Gutachtenstils geprüft werden.

Der Zugang zu beiden Angeboten erfolgt über die Internetseite der vhb (http://www.vhb.org/).