Fachbereich Rechtswissenschaft

Blog der Serviceeinheit "Lehre und Studienberatung"

Inhalt

Neue Kooperation mit der Universität Saint-Étienne (Frankreich)

Am Montag, den 16. März 2015 fand in Erlangen die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags des Fachbereichs Rechtswissenschaft mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der juristischen Fakultät der Universität Saint-Étienne statt. Dieser Vertrag sieht auch einen neuen Studierendenaustausch vor!

Im Rahmen eines Forschungsateliers zum TVertragsunterzeichung FA 2015hema „Die Modernisierung der Ziviljustiz in Deutschland und Frankreich“ (16.03 bis 18.03.2015 in Erlangen) hatten der Prodekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Herr Prof. Dr. Georg Caspers, und der Dekan der juristischen Fakultät der Universität Saint-Étienne, Herr Prof. Dr. Marc Véricel, die Gelegenheit, ein solches Abkommen zu schließen. Diesem Schritt ging ein mehrjähriger wissenschaftlicher Austausch voraus: Bereits in den Jahren 2013 und 2014 wurden an beiden Standorten Forschungsateliers zum deutsch-französischen Zivilprozessrecht (Organisation Prof. Dr. Frédérique Ferrand, Lyon; Dr. Marianne Cottin, Saint-Etienne; Dr. Martin Zwickel, Erlangen-Nürnberg) abgehalten, welche eine intensive Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden bzw. Praktikern im Rahmen von Gruppenarbeiten ermöglichten.

Das primäre Ziel des Partnerschaftsvertrags liegt darin, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten des Gerichtsorganisations- und Zivilprozessrechts, aber auch auf allen weiteren Rechtsgebieten des Zivilrechts, zu intensivieren.

Durch den Kooperationsvertrag bietet sich für zwei deutsche Studierende nun die Möglichkeit, am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Saint-Étienne zu studieren bzw. andere Ausbildungsmöglichkeiten (Teilnahme an Seminaren, Kolloquien, summer schools) wahrzunehmen. Studierende aus Saint-Étienne haben ebenfalls die Möglichkeit, im gleichen Rahmen in Erlangen zu studieren bzw. sich weiterzubilden. Darüber hinaus sieht der Kooperationsvertrag einen Professorenaustausch sowie gemeinsame Forschungsaktivitäten zwischen beiden Universitäten vor.

Für Studierende, die an dem vom Kooperationsvertrag vorgesehenen Austausch teilnehmen möchten, stellen sich die Modalitäten wie folgt dar: Diese werden von ihrer jeweiligen Heimatuniversität ausgewählt, wobei höchstens zwei Studierende pro Studienjahr und Universität teilnehmen können. Eines der entscheidenden Auswahlkriterien ist die gute Beherrschung der an der Gastuniversität gebräuchlichen Fremdsprache. Die deutschen Studierenden können ihr Sommer- (April bis Juli) bzw. ihr Wintersemester an der Universität Saint-Étienne verbringen und dabei eine gewisse Anzahl individuell und frei wählbarer Lehrveranstaltungen besuchen. Bedingung ist, dass die deutschen Studierenden mindestens eine schriftliche oder mündliche Prüfung eigener Wahl bestehen.

Die französischen Studierenden können ihr zweites Mastersemester an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg verbringen. Dort können sie ebenfalls eine gewisse Anzahl individuell und frei wählbarer Lehrveranstaltungen unter der Bedingung besuchen, dass sie die von der Universität Saint-Étienne festgesetzte Anzahl an ECTS-Punkten erwerben. Vorbehaltlich des Bestehens der Prüfungen können die Studierenden, wenn dies die jeweilige Studienordnung zulässt, an ihrer Heimatuniversität die Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen beantragen.

Für zusätzliche Fragen bezüglich des o.g. Kooperationsvertrags, insbesondere den Studierendenaustausch betreffend, wenden Sie sich bitte an Frau Adèle Goetsch (adele.goetsch@fau.de), Referentin für Internationalisierung des Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg.