Was?
Am 11. November 2015 findet in Regensburg ein bayernweiter juristischer Redewettstreit statt, zu dem jede bayerische Universität zwei Teilnehmer/innen entsenden kann.
Qualifizieren Sie sich jetzt für eine Teilnahme der FAU!
Wie?
Was?
Am 11. November 2015 findet in Regensburg ein bayernweiter juristischer Redewettstreit statt, zu dem jede bayerische Universität zwei Teilnehmer/innen entsenden kann.
Qualifizieren Sie sich jetzt für eine Teilnahme der FAU!
Wie?
Am 26. und 27. Juni fand in Erlangen und in Nürnberg ein internationales Symposium zum Kommunalrecht zu dem Thema “Eine Gefahr für die Selbstverwaltung? Kontrolle und Aufsicht zum kommunalen Handeln”
statt.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft (Lehrstuhl Prof. Dr. Geis) war, neben dem Observatory of Local Autonomy (OLA) von der Universität Lille (Frankreich) und dem Rat der Europäischen Gemeinden und Kommunen (CEMR) aus Brüssel, Gastgeber dieser Konferenz.
Der internationale Austausch mit hochrangigen Sprechern und Teilnehmern aus der Europäischen Union und auch aus Afrika, führte zu einem wertvollen Erkenntnisgewinn und neuen Netzwerken auf dem Gebiet des Kommunalrechts.
Die Veranstaltungsbilder der Konferenz und des Abendempfangs im Nürnberger Rathaus finden Sie hier: Symposium Bilder OLA FAU CEMR
Schon vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters 2015/16 findet am Fachbereich Rechtswissenschaft eine Einführungswoche für Studierende statt.
Während der Einführungswoche erhalten Sie eine Einführung in das Studium der Rechtswissenschaft und lernen Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Einrichtungen des Fachbereichs und der Universität kennen.
Die Einführungswoche findet für das Wintersemester 2015/16 in der Zeit vom 6.10.2015 bis 8.10.2015 statt. Weitere Informationen zur Einführungswoche: http://www.jura.uni-erlangen.de/studium/rechtswissenschaft/einfuehrungswoche%20-%20ws2015.shtml
Diese Galerie enthält 4 Bilder.
Seit Ende der letzten Woche kämpfen Fachschaft Jura und der Fachbereich Rechtswissenschaft gemeinsam gegen die große Hitze im Juridicum. In der Bibliothek und im Eingangsbereich wurden zahlreiche Ventilatoren aufgestellt, die […]
Seit dem Sommersemester 2015 ist das neue Lehrangebot für internationale Studierende mit großem Erfolg angelaufen. Das Angebot wird sehr gut angenommen und die tatsächliche Teilnehmerzahl übersteigt bei weitem die erwartete Zahl.
Angeboten wird eine geblockte Einführungsveranstaltung in die Rechtswissenschaft zu Beginn des Semesters, die vom Tempo und Schwierigkeitsgrad den Bedürfnissen der internationalen Studierenden angepasst wurde.
Ergänzt wird das Lehrangebot durch ein internationales Tutorium und ein daraus basierendes Schreibcoaching. Beide Veranstaltungen finden wöchentlich statt und umfassen zwei SWS. Innerhalb des Tutoriums werden die wesentlichen theoretischen Grundlagen hinsichtlich der juristischen Fallbearbeitung und des rechtswissenschaftlichen Schreibens vermittelt und im Rahmen des Schreibcoachings vertiefend eingeübt. Hier erhalten die Studierenden individuelles Feedback.
Ziel der Veranstaltungen ist es den Studienerfolg von Bildungsausländern nachhaltig zu sichern und bereits zum Anfang des Studiums zielgruppenspezifische Hilfestellung zu leisten.
Das Lehrangebot für internationale Studierende wurde von den Referentinnen für Internationalisierung, Adèle Goetsch und Johanna Valier, in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Martin Zwickel konzipiert.
Für den 11. Mai 2015 (18.30 Uhr im Unicum, Carl-Thiersch-Str. 9, 91052 Erlangen) lädt der Alumni-Verein a*jfe (www.ajfe.de) sehr herzlich zum Vortrag
„Wie können Zivilgerichte und deren Verfahren zukunftsfähig gestaltet werden? – Bericht von der Abteilung Prozessrecht des 70. DJT“
ein.
Als Referent konnte der Präsident des Landgerichts Heidelberg, Michael Lotz, gewonnen werden, der auf dem 70. Deutschen Juristentag in Hannover referiert hat.
Wir laden herzlich ein zum Vortrag von
Danielle Hoffmann Miller, Juris Doctor, Attorney at law
“Protecting American Employees from Discrimination: Title VII of the Civil Rights Act of 1964”
am 19. Mai 2015 um 18 Uhr s.t. im Sitzungssaal, JDC 0.283
Veranstalter:
Prof. Dr. Georg Caspers / Prof. Dr. Steffen Klumpp
Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Am Montag, den 16. März 2015 fand in Erlangen die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags des Fachbereichs Rechtswissenschaft mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der juristischen Fakultät der Universität Saint-Étienne statt. Dieser Vertrag sieht auch einen neuen Studierendenaustausch vor!
Im Rahmen eines Forschungsateliers zum Thema „Die Modernisierung der Ziviljustiz in Deutschland und Frankreich“ (16.03 bis 18.03.2015 in Erlangen) hatten der Prodekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Herr Prof. Dr. Georg Caspers, und der Dekan der juristischen Fakultät der Universität Saint-Étienne, Herr Prof. Dr. Marc Véricel, die Gelegenheit, ein solches Abkommen zu schließen. Diesem Schritt ging ein mehrjähriger wissenschaftlicher Austausch voraus: Bereits in den Jahren 2013 und 2014 wurden an beiden Standorten Forschungsateliers zum deutsch-französischen Zivilprozessrecht (Organisation Prof. Dr. Frédérique Ferrand, Lyon; Dr. Marianne Cottin, Saint-Etienne; Dr. Martin Zwickel, Erlangen-Nürnberg) abgehalten, welche eine intensive Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden bzw. Praktikern im Rahmen von Gruppenarbeiten ermöglichten.
Das primäre Ziel des Partnerschaftsvertrags liegt darin, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten des Gerichtsorganisations- und Zivilprozessrechts, aber auch auf allen weiteren Rechtsgebieten des Zivilrechts, zu intensivieren.
Durch den Kooperationsvertrag bietet sich für zwei deutsche Studierende nun die Möglichkeit, am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Saint-Étienne zu studieren bzw. andere Ausbildungsmöglichkeiten (Teilnahme an Seminaren, Kolloquien, summer schools) wahrzunehmen. Studierende aus Saint-Étienne haben ebenfalls die Möglichkeit, im gleichen Rahmen in Erlangen zu studieren bzw. sich weiterzubilden. Darüber hinaus sieht der Kooperationsvertrag einen Professorenaustausch sowie gemeinsame Forschungsaktivitäten zwischen beiden Universitäten vor.
Für Studierende, die an dem vom Kooperationsvertrag vorgesehenen Austausch teilnehmen möchten, stellen sich die Modalitäten wie folgt dar: Diese werden von ihrer jeweiligen Heimatuniversität ausgewählt, wobei höchstens zwei Studierende pro Studienjahr und Universität teilnehmen können. Eines der entscheidenden Auswahlkriterien ist die gute Beherrschung der an der Gastuniversität gebräuchlichen Fremdsprache. Die deutschen Studierenden können ihr Sommer- (April bis Juli) bzw. ihr Wintersemester an der Universität Saint-Étienne verbringen und dabei eine gewisse Anzahl individuell und frei wählbarer Lehrveranstaltungen besuchen. Bedingung ist, dass die deutschen Studierenden mindestens eine schriftliche oder mündliche Prüfung eigener Wahl bestehen.
Die französischen Studierenden können ihr zweites Mastersemester an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg verbringen. Dort können sie ebenfalls eine gewisse Anzahl individuell und frei wählbarer Lehrveranstaltungen unter der Bedingung besuchen, dass sie die von der Universität Saint-Étienne festgesetzte Anzahl an ECTS-Punkten erwerben. Vorbehaltlich des Bestehens der Prüfungen können die Studierenden, wenn dies die jeweilige Studienordnung zulässt, an ihrer Heimatuniversität die Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen beantragen.
Für zusätzliche Fragen bezüglich des o.g. Kooperationsvertrags, insbesondere den Studierendenaustausch betreffend, wenden Sie sich bitte an Frau Adèle Goetsch (adele.goetsch@fau.de), Referentin für Internationalisierung des Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg.
Gerne laden wir Sie zur kommenden Veranstaltung der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern ein:
Regelungsfragen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht
am 7. Mai 2015 ab 18 Uhr s.t. im Audimax (Raum 0.015), Ludwig-Erhard-Gebäude, Findelgasse 9, 90402 Nürnberg
Als Referenten konnten gewonnen werden:
Prof. Dr. Jan Schürnbrand,Eberhard Karls Universität Tübingen
Überblick über die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz
sowie
Prof. Dr. Markus Artz,Universität Bielefeld
Die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit
Näheres entnehmen Sie bitte dem Flyer zur Vortragsveranstaltung am 7.5.2015.
Über Ihr zahlreiches Erscheinen freuen wir uns sehr! Um postalische oder elektronische Anmeldung unter handelsrecht@fau.de wird aus organisatorischen Gründen freundlich gebeten.