Wechsel von einem Standard-Webauftritt zur CMS-Instanz mit WordPress

Derzeit erreichen uns viele Anfragen zum Vorgehen, wie man auf das neue Webdesign der FAU und auf die WordPress-Instanz wechseln kann. Dieser Artikel soll das optimale Vorgehen beschreiben.

alt-zu-neuDie Umstellung eines Webauftritts auf ein neues Design und ein neues System, ein sogenannter Relaunch, kostet immer Zeit. Alte Inhalte müssen gesichtet und unter Umständen gleich erneuert werden. Arbeitet man mit visuellen Informationen, um die Inhalte darzustellen, müssen diese möglicherweise auch gesondert aufbereitet werden. Zudem bedeutet ein neues Design üblicherweise auch, dass man die Navigation des Webauftritts ändert.
Allen Relaunches gemeinsam ist jedoch die Anforderung, dass während der Umstellungsphase der bisherige Webauftritt nicht einfach abgeschaltet werden kann.

Wir gehen daher wie folgt vor:

  1. Zunächst benötigen wir einen belegbaren Auftrag.
    (Dieser muss in schriftlicher Form erfolgen: Als E-Mail reicht es, wenn diese entweder vom Webmaster oder dem Verantwortlichen des bestehenden Webauftritts über dessen FAU-Mailadresse kommt. Ansonsten muss das Standardformular für die Beantragung von Webauftritten verwendet werden, bei dem die Unterschriften von Webmaster und Verantwortlichem vorhanden sein müssen. Ausserdem sollte dort das Kreuzchen bei „CMS-Instanz“ gesetzt sein. Domainname und vorhandene Webmasterkennung bitte hinzufügen und oben „Änderung“ angeben).
  2. Nach Einrichtung der neuen Instanz durch das RRZE erhält der eingetragene Webmaster von uns eine E-Mail, in der angegeben ist, wie der Zugriff auf die neue Instanz erfolgt. Hierbei wird bei der täglichen Bearbeitung nicht mehr die Webmasterkennung verwendet, sondern die eigene IdM-Kennung. Der eingetragene Webmaster wird mit der Rolle Administrator in der CMS-Instanz eingetragen.
    Die Webmasterkennung wird nur noch zu technischen Zwecken als Absender von E-Mails aus der Instanz verwendet. Die Mailbox der Webmasterkennung kann weiterhin genutzt werden.
  3. Nach Bereitstellung der CMS-Instanz und dem erfolgreichen Login durch den Webmaster kann dieser beginnen, Inhalte vom alten Webauftritt in den neuen zu übertragen.
    Zuvor sollte er jedoch den Webauftritt konfigurieren:
    1. Unter dem Punkt „Design“ kann das gewünschte Webdesign ausgewählt werden. Dieses ist zu aktivieren und danach anzupassen (ggf. eigene Logos einstellen, den Namen der Einrichtung eingeben, etc.). Eine genaue Beschreibung hierzu findet sich in der Dokumentation unter wordpress.rrze.fau.de .
    2. Wenn weitere Redakteure oder andere Benutzer im System arbeiten sollen, können sie unter dem Punkt „Benutzer“ eingetragen werden.
    3. Falls besondere Plugins verwendet werden sollen, kann man diese unter dem Punkt „Plugins“ aktivieren. Tun Sie dies jedoch nur, wenn Sie die Plugins tatsächlich brauchen. Aktivieren Sie nicht einfach alles, nur weil man es später ja mal nutzen könnte!
    4. Handelt es sich bei der bisherigen Präsenz ebenfalls um eine WordPress-Installation, kann die Import-Funktion zur Übertragung der alten Inhalte verwendet werden.
  4. Die eigentliche Arbeit erfolgt nun: Seiten müssen neu angelegt werden und gegebenenfalls via Copy&Paste vom alten in den neuen Webauftritt kopiert werden. Zudem müssen diese Seiten auch einem oder mehreren Menüs zugeordnet werden, damit sie auch gefunden werden können.
    Auch hier sei auf die umfangreiche Dokumentation verwiesen.
  5. ist der Webauftritt aus Ihrer Sicht „fertig“, teilen Sie dem Webteam des RRZE mit, wann Sie die finale Umstellung wünschen. Das RRZE-Webteam wird dann den alten Domainnamen auf die CMS-Instanz umschreiben. Nach außen hin sieht das dann so aus, als ob Sie zu dem Zeitpunkt relauncht hätten.
    Bitte achten Sie dabei darauf, dass Sie ab dem Relaunch-Zeitpunkt Suchmaschinen (wieder) erlauben, die Seite zu indizieren. Oft wird für die Umstellungsphase den Suchmaschinen verboten, die Instanz zu indizieren. (Einstellbar unter dem Punkt „Einstellungen“ -> „Lesen“). Dieses Verbot sollte bei der Veröffentlichung des neuen Auftritts natürlich aufgehoben werden.

 

Hinweise:

Bei der WordPress-Instanz handelt es sich um ein eigenes Angebot für das Hosting von Webauftritten. Im Unterschied zum Webspace-Angebot hat es in Teilen auch etwas andere Konditionen. Insbesondere ist zu beachten:

  • Die Kostenpauschale für eine CMS-Instanz mit 1 GB Speicherplatz beträgt 10,- Euro pro Monat (zum Vergleich: Der bisherige Webspace kostet 2,50 Euro pro Monat zzgl. Kosten für optionale Datenbanken).
  • Bei der CMS-Instanz wird dafür die Betreuung des WordPress-Systems durch das RRZE übernommen. Das RRZE stellt eine Liste von geeigneten Plugins und Themes bereit, die auch gewartet und aktuell gehalten werden.  Dies bedeutet im Gegenzug jedoch auch, dass Kunden der CMS-Instanz keine Möglichkeit haben, eigene Plugins oder Themes zu installieren.  Auf Anfrage an das RRZE können nur solche Plugins und Themes bereitgestellt werden, die durch Entwickler aktuell gehalten und durch das RRZE dauerhaft wartbar sind.
    (Änderungs- oder Erweiterungswünsche an den Themes werden jedoch gern entgegen genommen. Verwenden Sie hierzu auch das zugehörige GitHub-Projekt).
  • Eine Änderung der CSS- oder JavaScript-Anweisungen der angebotenen Themes ist nicht möglich.
  • Ein Zugang via SFTP oder SSH zu den Dateien des Webauftritts ist bei den CMS-Instanzen nicht möglich.
  • Eine kostenfreie Einrichtung von Testauftritten auf der CMS-Instanz ist nicht möglich. Während der Umstellungsphase sind zwei Webauftritte in Betrieb. Diese müssen daher auch beide in Rechung gestellt werden. Kann eine Umstellung vor Monatsende abgeschlossen werden, entfallen die Kosten des dann deaktivierten alten Webspace-Angebotes für den Monat.
  • Bei der CMS-Instanz kann es pro Webauftritt nur einen sichtbaren Domainnamen geben. Alle anderen Domainnamen (Aliasadressen), die ein Webauftritt möglicherweise hat, werden hierauf umgeleitet. Der sichtbare Domainname muss den gültigen Domainnamensregeln für Web folgen. Ein Bestandsschutz für alte Domainnamen, die diesen Regeln nicht folgen, wird auf diesem neuen Dienst nicht gewährt. Solche Domains erhalten daher einen neuen, regelkonformen Namen auf den umgeleitet wird.
  • Wir empfehlen die Nutzung von CMS nur bei solchen Einrichtungen und Webseiten, bei denen mindestens zwei verschiedene Personen an der Seite arbeiten. Für kleine Webauftritte, die nur ab und zu von einer Person bedient werden, kann eine Nutzung des normalen Webspace-Angebotes mit dem eigenen, bevorzugten und gewohnten Editor sinnvoller sein.
    Wenn Sie sich unklar darüber sind, ob für einen Webauftritt besser die CMS-Instanz oder der selbst verwaltete Webspace verwendet werden sollte, lassen Sie sich vor einer Entscheidung von uns ergebnisoffen beraten.