Begründungstexte für nicht barrierefreie Inhalte?

Auf dem CMS Angebot bieten wir einen Generator für die Rechtstexte Impressum, Datenschutzerklärung und Barrierefreiheitserklärung an.

Dieser Generator erzeugt aus vorgegebenen Textbausteinen die jeweiligen Absätze der Seiten, soweit dies möglich ist.
Bei der Barrierefreiheitserklärung hingegen sind nur wenige Auswahlmöglichkeiten vorhanden.

Wir wurden gefragt, ob es zu diesen Texten in beiden Sprachen „juristisch geprüfte Begründungen zur nicht vorhandenen Barrierefreiheit“ gäbe.

Diese gibt es nicht.
Screenshot mit der Ansicht des Generators im Backend der Websites. Man sieht die verschiedenen Auswahloptionen bei der Liste der möglichen Fehler, jedoch bei der Eingabe für Begründungen nur ein Textfeld ohne jegliche Auswahlbegründung.

Das was im Generator an der Stelle vorgeschlagen wird ist eine Auswahlhilfe, die zeigen sollte, welche Dinge fehlerhaft sein könnten. Welche Gründe aber tatsächlich vorliegen, warum Inhalte und Dokumente einer Seite nicht barrierefrei sind, dass wissen nur die Autoren. Die Auswahlhilfe beinhaltet daher auch nur solche möglichen Dinge, sehr häufig vorkommen, aber nicht den Grund warum. Dieser ist stets individuell:

  • Warum hat ein Autor einer Seite auf der ein Bild mit einer Schemagrafik eingebunden ist, diese Schemagrafik im Text nicht beschrieben? Das kann nur ein Autor wissen.
  • Warum hat ein Autor bei der Überschriftenhierarchie in seiner Seite mit der Überschriftenebene 5 angefangen statt mit 1 oder 2 (Titel der Seite ist die 1)? Das kann auch nur der Autor wissen.
  • Warum wird ein PDF der Einrichtung Z oder der Fa. K in nicht barrierefreier Form zum Download gestellt? Warum hat Einrichtung Z oder Firma K es nicht korrekt geliefert?
  • Das kann auch nur der Mensch wissen, der es trotzdem hochgeladen hat, statt von der Quelle eine mangelfreie Lösung einzufordern.

Die EU Richtlinie zur Barrierefreiheit und der Gesetzgeber geben allein vor, was als Begründung nicht akzeptiert wird:
Mangelnde Zeit, mangelndes Wissen und Prioritäten in der Zeitplanung sind keine akzeptablen Begründungen.

Dies sind keine plausiblen und akzeptablen Begründungen, da die Gesetze und Verpflichtungen zur Barrierefreiheit in Deutschland bereits aus dem Jahr 2003 stammen, das Wissen über die korrekte Umsetzung seit Jahren verbreitet und publiziert ist und sogar zum Industriestandard erhoben wurde und die Priorisierung durch den Gesetzgeber jegliche individuelle Entscheidung von Einzelpersonen oder auch Leitungspersonen im öffentlichen Dienst ungültig macht. In Bayern sind alle Übergangsfristen auch schon vor vielen Jahren abgelaufen.