Generierungsbedingungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung überarbeitet

Im Sommersemester 2009 haben die ersten Studierenden der neuen, seit dem WS 2007/08 etablierten Bachelorstudiengänge das 4. Fachsemester erreicht. In den verschiedenen Prüfungsordnungen ist festgelegt, dass spätestens bis zum Beginn des 4. Fachsemesters die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bestanden sein muss. Ist dies nicht der Fall, ist die GOP endgültig nicht bestanden, es sei denn die Gründe hierfür sind von dem Studierenden nicht zu vertreten und werden vom Prüfungsamt / Prüfungsausschuss anerkannt.
Für die Umsetzung dieser Regelung war eine Überarbeitung der Generierungsbedingungen der GOP und der zur GOP gehörenden Module notwendig. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Module der Wahlpflichtbereiche der Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Lehramt und den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengängen überarbeitet. Diese Anpassungen wurden innerhalb des letzten Monats während des laufenden Betriebs durchgeführt und sind nun abgeschlossen, so dass die Mitarbeiter des Prüfungsamts die Fristenüberprüfung in nächster Zeit durchführen können.