Verpflichtende Benachrichtigungen im Kontext der Prüfungsverwaltung

Bis zum letzten Semester bestand für Studierende über das „mein campus“-Portal die Möglichkeit, sich über bestimmte Sachverhalte im Kontext der Prüfungsverwaltung per E-Mail informieren zu lassen. Diese „Abonnements“ konnten über das „mein campus“-Portal festgelegt werden. Betroffen davon waren z.B. die Benachrichtigung im Falle einer Pflichtanmeldung zu einer Wiederholungsprüfung bzw. die Benachrichtigung über die Änderung von organisatorischen Prüfungsdaten (wie Datum, Uhrzeit oder Raum).

In Abstimmung mit dem Prüfungsamt sowie dem Referat für Rechtsangelegenheiten wurde diese fakultative Benachrichtigung zum Wintersemester 2017/18 nun in eine verpflichtende Benachrichtigung geändert. Dies bedeutet, dass Studierende automatisch per E-Mail benachrichtigt werden, wenn

  • eine Pflichtanmeldung zu einer Wiederholungsprüfung durchgeführt wird,
  • sich organisatorische Prüfungsdaten wie z.B. Datum, Uhrzeit oder Raum ändern,
  • eine Note durch den Prüfer verbucht wird oder
  • an einer bereits verbuchten Note nochmals eine Änderung vorgenommen wird.

Verschickt werden die E-Mails jeweils an die studentische E-Mailadresse. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Studierende darauf achtet, regelmäßig seine studentische E-Mailadresse abzurufen bzw. diese an eine private E-Mailadresse weiterleitet. Die Eintragung der Weiterleitung kann über das IdM-Portal durchgeführt werden.