Schritte zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit

Webauftritte der öffentlichen Stellen sind bereits seit vielen Jahren zur Einhaltung der Barrierefreiheit verpflichtet.
In Bayern gilt bereits seit dem 9. Juli 2003 das Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG). In anderen Ländern und im Bund wurden vergleichbare Gesetze erlassen. Das Webteam des RRZE hat darüber bereits mehrfach in Veranstaltungen berichtet; Bei zentralen Vorlagen und Webdesigns wurde sich auch an diese Regeln orientiert.
Gleichwohl wurden die Gesetze in den vergangenen Jahren nicht überall entsprechend berücksichtigt und umgesetzt.Die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit wurde erlassen, um diesen Umstand Rechnung zu tragen und eine effektive Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zu erreichen.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Einhaltung der Anforderungen überprüfen und der EU-Kommission Bericht erstatten. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultus hat in dieser Folge die Hochschulen des Landes aufgefordert, bis zum 20. März einen Bericht abzuliefern zum Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit auf ihren Webangeboten, mobilen Anwendungen und Dokumenten.
(Siehe hierzu auch meinen Vortrag beim letzten Webmaster-Campustreffen am 1.2.).

Weiterhin werden in der Richtlinie einige Fristen aufgeführt:

  • Alle neuen Dateiformate (PDF, u.a.) aus Büroanwendungen müssen ab dem 23.09.2018 barrierefrei sein. Ältere Dateien müssen bis dahin ebenfalls barrierefrei sein, wenn sie für für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. (Z.B. Prüfungsordnungen!).
  • Webseiten, die ab dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, müssen bis zum 23.12.2018 auf Stufe AA konform zu WCAG 2.0 sein; Ältere Webseiten erst zum 23.09.2020.
  • Intranets/Extranets müssen bis zum 23.09.2019 barrierefrei sein.
  • Mobile Anwendungen müssen bis zum 23.06.2021 barrierefrei sein.

Organisatorische Maßnahmen an der FAU

Das CIO-Gremium hat daher am 12. Februar entschieden, dass wir die zentrale Website www.fau.de und die zentralen Webauftritte der Fakultäten durch eine externe, neutrale Expertin prüfen lassen.
Die Prüfung beginnt Ende der 7. Kalenderwoche und dauert etwa zwei Wochen an.

Nach aktuellen Stand ist zu befürchten, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß der „WCAG 2.0 AA“ nicht erfüllen werden.
Ursache sind dafür im Wesentlichen nicht barrierefreie „Dokumente aus Büroanwendungen (konkret: PDF-Dokumente), die von den Autoren und Redakteuren hochgeladen wurden.

Technische Probleme an den FAU Themes werden sicherlich auch vorhanden sein.
Diese werden wir jedoch zentral lösen können.

Ausgehend von den Ergebnissen der Prüfung werden das CIO-Gremium und weitere Beauftragte (Schwerbehindertenvertretung u.a.) der FAU Maßnahmen erörtern, wie weiter vorzugehen ist um diesen Zustand zu bessern und baldmöglichst die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Sehr wahrscheinlich werden wir im April oder Mai einen Workshop für alle wichtigen Redaktionen organisieren und einen oder mehrere neue Leitfäden in der Sache bereitstellen.
Bis dahin kann auch das bereits umfangreiche Informationsangebot zum Thema Barrierefreiheit auf unseren Blog und im Videoportal der FAU verwendet werden.

Handreichung

Ganz allgemein können Sie folgende Erstellungsprinzipien für Dokumente und Webseiten beachten:

  • Wenn Sie einen Text veröffentlichen wollen und die Wahl haben zwischen normaler Webseite und PDF, verwenden Sie die Webseite. Vergeuden Sie keine Arbeitszeit darin, ein PDF zu erstellen, wenn Sie denselben Text ohnehin als Webseite speichern können. (Eine PDF-Datei bietet keinerlei Schutz gegen „Diebstahl“).
  • Verwenden Sie generell die Formatvorlagen für Überschriften und Absätze, die von Office bereit gestellt werden
  • Wenn Sie Bilder verwenden, erklären und beschreiben Sie diese auch im Text
  • Verwenden Sie eine sinnvolle Überschriftenhierarchie; Überschriften sollten kurz und prägnant sein und für sich allein erklärend sein.
  • Wenn Sie Links setzen, verwenden Sie aussagekräftige Linktexte, die auch für sich allein gestellt klar machen können, wo es hin geht.
  • Verwenden Sie Tabellen nur für Daten; Aber niemals um Texte einzurücken oder optisch zu gliedern.
  • Wenn Sie einen Text in Office erstellen und dabei einen anderen Text als Vorlage genommen haben, achten Sie beim Speichern darauf, den Dokumententitel und die Autoren zu ändern.

Weiterführende Informationen und Anleitungen