Einführung der individuellen Rücktrittsfrist
Ab dem WS 2014/15 berechnet mein campus automatisch individuell pro Studierendem die Rücktrittsfrist nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung. Zur Berechnung der Rücktrittsfrist wird das individuelle Prüfungsdatum des Studierenden herangezogen, welches vom Prüfer in der Funktion Notenverbuchung (Spalte Termin) einsehbar und editierbar ist.
Wenn man als Prüfer dort keine individuellen Termine setzen möchte, kann das Prüfungsdatum auch wie bisher allgemein über die Funktion Prüfungsorganisation hinterlegt werden. Durch das Speichern eines allgemeinen Prüfungsdatums werden automatisch die individuellen Prüfungstermine der Teilnehmer aktualisiert, es sei denn bei einem Teilnehmer war bereits vorher ein vom allgemeinen Datum abweichender Termin eingetragen.
Mit der automatischen Berechnung der Rücktrittsfrist entfällt die Möglichkeit in der Funktion Prüfungsorganisation eine Rücktrittsfrist einzugeben. Stattdessen kann man als Prüfer in den Funktionen Teilnehmerliste und Notenverbuchung die individuell berechnete Rücktrittsfrist einsehen.
Die individuelle Rücktrittsfrist wird den Studierenden nun auch in der Funktion Angemeldete Prüfungen angezeigt und dient als Basis für die Überprüfung der Zulässigkeit einer Prüfungsabmeldung. Sowohl dem Studierenden als auch dem Prüfer wird anstelle der Rücktrittsfrist der Hinweistext Pflichtanmeldung angezeigt, wenn es sich um eine Prüfung handelt, von der ein Rücktritt nicht erlaubt ist.