Vergabe des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums im Sommersemester 2019

Aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds werden an begabte und bedürftige Studierende einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel von mindestens 100 Euro bis maximal 500 Euro sowie ein Zuschuss zu den Druckko¬sten von Dissertationen für Promotionsstudierende vergeben. Für die Gewährung des Zuschusses zu den Druckkosten dürfen die laufenden monatlichen Einkünfte nicht höher sein als derzeit 1.750 Euro netto.

Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU Erlangen-Nürnberg im Rahmen der Regelstudienzeit vergeben.

Voraussetzungen für Studierende die nicht promovieren, sind:

  • Die Immatrikulation in einem höheren Fachsemester (mind. 2. FS) in einem grundständigen Studiengang (Lehramt, Bachelor, Staatsexamen), Masterstudierende können sich ab dem 1. Fachsemester bewerben.
  • Antragsteller/innen müssen bedürftig sein. Die Bedürftigkeit wird nachgewiesen durch Leistungen nach BAFöG (BAFöG-Bescheid) oder wenn das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAFöG (Vorlage von glaubhaften Nachweisen).
  • Ein/e Hochschullehrer/in muss bestätigen, dass die aufgeführten anzuschaffenden Bücher und Lernmittel für das Studium erforderlich sind und der bisherige Studienverlauf ordnungsgemäß erfolgt ist.

Voraussetzungen für den Druckkostenzuschuss an Promovierende sind:

  • Die laufenden monatlichen Einkünfte dürfen nicht höher sein als derzeit 1.750 Euro netto.
  • Stellungnahme und Befürwortung der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation zur Gewährung des Zuschusses
  • Angabe der voraussichtlichen Höhe der Druckkosten mit entsprechendem Nachweis (z.B. Kostenvoranschlag).
  • Nachweis der Einschreibung an der FAU durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt. Somit werden bei Ausschreibung zum Sommersemester gekaufte Bücher und Lernmittel, die nach dem 1. April angeschafft wurden, akzeptiert. Soweit diese im Antrag vorher aufgeführt wurden. Dies gilt auch für den Nachweis der Druckkosten für eine Dissertation.

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester beginnt am 15. April und endet mit Ablauf des 15. August.

Die Bewerbung erfolgt im Sommersemester 2019 letztmalig mit Papierantrag (PDF), der bei der Stipendienstelle einzureichen ist.