Neue Rahmenpromotionsordnung der FAU – wichtige Änderungen für medizinische Promotionen
Am 20. Februar 2019 ist die dritte Satzung zur Änderung der Rahmenpromotionsordnung der FAU in Kraft getreten.
Neufassung der Rahmenpromotionsordnung der FAU (RPromO)
In diesem Dokument finden Sie Erläuterungen zu zwei Änderungen in der RPromO, die für die medizinischen Promotionen wichtig sind:
Änderung_RPromO_Pflichtexemplare und Sperrvermerk
Für Doktorandinnen und Doktoranden, die nach dem 20.2.2019 zum Promotionsverfahren zugelassen wurden, gilt die neue Rahmenpromotionsordnung.
Für Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 20.2.2019 zum Verfahren zugelassen wurden, aber noch keine fertige Doktorarbeit im Promotionsbüro abgegeben haben (=Eröffnung des Verfahrens), gilt die neue Rahmenpromotionsordnung, es sei denn sie erklären bis spätestens 30. Juni 2019 schriftlich gegenüber dem zuständigen Promotionsbüro, dass sie das Verfahren nach alter RPromO zu Ende führen möchten.
Für Doktorandinnen und Doktoranden, deren Verfahren vor dem 20.2.2019 bereits eröffnet wurde, gilt die alte Rahmenpromotionsordnung.
Mit allen Fragen wenden Sie sich bitte an nina.vaughn@uk-erlangen.de