Neue Fakultätspromotionsordnung (Dr. med./Dr. med. dent.) in Kraft getreten
Am 5. Nov. 2020 ist die neue Fakultätspromotionsordnung (FPromO) zum Dr. med./Dr. med. dent. in Kraft getreten.
Den Text der neuen FPromO finden Sie unter: https://www.fau.de/fau/rechtsgrundlagen/promotions-und-habilitationsordnungen/#collapse_4
Neuerungen:
- vorläufige Zulassung zur Promotion an der FAU schon vor Abschluss des Studiums ist nun möglich
- Betreuungsvereinbarung ab sofort für alle Promotionsvorhaben obligatorisch
- Frist für die Erstellung der Gutachten von drei auf zwei Monate verkürzt
- Einordnung in den wiss. Kontext bei Publikationsdissertationen jetzt 15 – 20 Seiten auf Deutsch oder Englisch
Detaillierte Informationen finden Sie hier
Informationen zur Übergangsfrist, die Vorlage der Betreuungsvereinbarung und weitere Informationen zum Promotionsverfahren finden Sie auf dieser Webseite: https://www.med.fau.de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotion-2/interessierte/#collapse_3
Ansprechpartnerin bei Fragen:
Nina Vaughn
nina.vaughn@uk-erlangen.de
09131/85-46805