Neue Fakultätspromotionsordnung (Dr. med./Dr. med. dent.) in Kraft getreten

Am 5. Nov. 2020 ist die neue Fakultätspromotionsordnung (FPromO) zum Dr. med./Dr. med. dent. in Kraft getreten.

Den Text der neuen FPromO finden Sie unter: https://www.fau.de/fau/rechtsgrundlagen/promotions-und-habilitationsordnungen/#collapse_4

Neuerungen: 

  • vorläufige Zulassung zur Promotion an der FAU schon vor Abschluss des Studiums ist nun möglich
  • Betreuungsvereinbarung ab sofort für alle Promotionsvorhaben obligatorisch
  • Frist für die Erstellung der Gutachten von drei auf zwei Monate verkürzt
  • Einordnung in den wiss. Kontext bei Publikationsdissertationen jetzt  15 – 20 Seiten auf Deutsch oder Englisch

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Informationen zur Übergangsfrist, die Vorlage der Betreuungsvereinbarung und weitere Informationen zum Promotionsverfahren finden Sie auf dieser Webseite: https://www.med.fau.de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotion-2/interessierte/#collapse_3

Ansprechpartnerin bei Fragen:

Nina Vaughn
nina.vaughn@uk-erlangen.de
09131/85-46805