Zur Erinnerung: Das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) vergibt Mobilitätsbeihilfen an Studierende, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum im Partnerland durchführen wollen. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn der studentischen Mobilitätsphase.
Der Zuschuss beträgt einmalig 500,- € zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,- €. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat.
Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester: 15. April 2017
Zur Ausschreibung: http://www.bayern-france.org