Auswirkungen der Neufassung des JMStV auf Webangebote der Universität Erlangen

Uns liegen einige Anfragen vor, über die Konsequenzen die sich aus der geplanten Neufassung des „Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ (JMStV) bzw. dem „Vierzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)“ für Betreiber von Webangebote der Universität Erlangen ergeben werden.
Vgl: PDF: Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

Worum geht es:
In der Neufassung des JMStV werden erstmalig auch die neuen Medien nicht mehr ausgeklammert, sondern sind im Fokus von Maßnahmen, die dem Jugendschutz dienen sollen.
Betroffen sind also nun auch „Anbieter von Telemedien“ und Anbieter von „Inhalten von Telemedien“.

Aufgrund der unklaren Gesetzesvorlage, sowie dem Fakt, daß es auch noch keine Ausführungsverordnung gibt, kann die Frage noch nicht abschließend beantwortet werden. Das RRZE wird sich unter Einbeziehung verschiedener Kontakte und Gremien (Verwaltung, DFN und andere) darum bemühen eine Handlungsempfehlung für seine Kunden zu erstellen.
Wir bitten daher Interessierte und betroffene Webmaster(innen) um Geduld.