Das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) vergibt Mobilitätsbeihilfen an Studierende, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum im Partnerland durchführen. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,-€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,- €. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat.
Das Antragsformular befindet sich im Bereich „Download“ unter www.bayern-france.org. Beim Einsenden des Antrags sollten Sie sich bereits an einer französischen oder bayerischen Hochschule beworben haben. Die Mobilitätsbeihilfe des BFHZ kann ab dem ersten Jahr des Studiums jedoch nicht rückwirkend beantragt werden.
Die Bewerbungsfrist ist der 15. November 2016 (für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2017)