Nachrichten aus dem Internationalen Büro

der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie

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Mobilitätsbeihilfen für Aufenthalte in Frankreich

Das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) vergibt Mobilitätsbeihilfen an Studierende, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum im Partnerland durchführen. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,-€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,- €.  Die  Mindestaufenthaltsdauer  beträgt  bei  Studienphasen  4 Monate.  Bei  Forschungspraktika  1  Monat.

Das Antragsformular befindet sich im Bereich „Download“ unter www.bayern-france.org. Beim   Einsenden   des   Antrags   sollten   Sie   sich   bereits   an   einer französischen oder bayerischen Hochschule beworben haben. Die Mobilitätsbeihilfe des   BFHZ   kann   ab   dem   ersten   Jahr   des   Studiums   jedoch   nicht   rückwirkend beantragt werden.

Die Bewerbungsfrist ist der 15. November 2016 (für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2017)