2018-10-02: Kneipenabend – Grad Student Get-Together

We would like to invite you to a Get Together of all graduate students on Tuesday, 2nd of October, starting from 19:30 in the bar Palais Schaumburg (Kernstraße 46, 90429 Nürnberg, near S-Bahn station Rothenburgerstraße).

It’s the perfect opportunity to meet your fellow doctoral candidates from other disciplines and spend a wonderful evening. No registration needed.
If you have any questions concerning the Get Together or about your doctoral process in general, we look forward to helping you:
Mail: promovierendenkonvent@fau.de
Blog: blogs.fau.de/proko

We hope to see you there!

Registration for FAU Graduates Centers Seminars starts on 1st of October

The new seminar program of the FAU Graduate Centre is online and registration will be available from 9 am on Monday, 1 October 2018. You can find all relevant information here:
www.fau.de/graduiertenzentrum/kurse-und-veranstaltungen

If you have any suggestions and wishes for further seminar topics, let us or the Graduate Centre know. We discuss the program regularly and try the best to adapt it to the doctoral candidates’ demands.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte im Sinne des BayPVG

Liebe Leserinnen und Leser,

da die Semesterferien in Kürze vorbei und die meisten von euch aus dem Urlaub zurück gekehrt sind, möchte wir euch auf eine hochschulpolitische Neuigkeit aufmerksam machen.

Zunächst vorab: In Bayern gilt das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG),  auf dessen Grundlage der Gesamtpersonalrat (GPR) der FAU gebildet wird. Der GPR ist für die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zuständig. Zu diesen Interessen gehören neben sozialen und personellen auch organisatorische Angelegenheiten, wodurch ihm eine sehr wertvolle Rolle für alle Beschäftigten zukommt.

Vor einiger Zeit ist dem GPR jedoch im Art. 4 BayPVG eine “unklare” Formuliereung aufgefallen, die die Zuordnung von Doktorandinnen und Doktoranden bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entscheidend beeinflusst. Und zwar heißt es dort sinngemäß, dass wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Weiterqualifizierungsstellen, denen Aufgaben übertragen werden, die auch der “Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen” förderlich sind, nicht als Beschäftigte im Sinne des BayPVG gelten und in der Konsequenz nicht vom GPR vertreten werden dürfen.

Nach einigen Gesprächen zwischen GPR und Universitätsleitung und zentraler Universitätsverwaltung wurde eine entsprechende Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst formuliert. In einem Antwortschreiben stellte sich dann heraus, dass besagte “unklare” Formulierung mit Art. 22 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) korreliert und Habilitationen oder habilitationsähnliche Leistungen meint. Demnach fallen Doktorandinnen und Doktoranden nicht unter eine der Ausnahmen des Art 4 BayPVG (der bezieht sich nämlich nur auf Professorinnen und Professoren sowie solche, die es werden wollen) und werden völlig legitim vom GPR der FAU vertreten.

 

Wir hoffen, euch dieses ganze Durcheinander etwas transparenter gemacht zu haben. Solltet ihr dennoch eine Frage dazu haben, könnt ihr uns natürlich jederzeit kontaktieren.