Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte im Sinne des BayPVG
Liebe Leserinnen und Leser,
da die Semesterferien in Kürze vorbei und die meisten von euch aus dem Urlaub zurück gekehrt sind, möchte wir euch auf eine hochschulpolitische Neuigkeit aufmerksam machen.
Zunächst vorab: In Bayern gilt das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG), auf dessen Grundlage der Gesamtpersonalrat (GPR) der FAU gebildet wird. Der GPR ist für die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zuständig. Zu diesen Interessen gehören neben sozialen und personellen auch organisatorische Angelegenheiten, wodurch ihm eine sehr wertvolle Rolle für alle Beschäftigten zukommt.
Vor einiger Zeit ist dem GPR jedoch im Art. 4 BayPVG eine “unklare” Formuliereung aufgefallen, die die Zuordnung von Doktorandinnen und Doktoranden bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entscheidend beeinflusst. Und zwar heißt es dort sinngemäß, dass wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Weiterqualifizierungsstellen, denen Aufgaben übertragen werden, die auch der “Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen” förderlich sind, nicht als Beschäftigte im Sinne des BayPVG gelten und in der Konsequenz nicht vom GPR vertreten werden dürfen.
Nach einigen Gesprächen zwischen GPR und Universitätsleitung und zentraler Universitätsverwaltung wurde eine entsprechende Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst formuliert. In einem Antwortschreiben stellte sich dann heraus, dass besagte “unklare” Formulierung mit Art. 22 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) korreliert und Habilitationen oder habilitationsähnliche Leistungen meint. Demnach fallen Doktorandinnen und Doktoranden nicht unter eine der Ausnahmen des Art 4 BayPVG (der bezieht sich nämlich nur auf Professorinnen und Professoren sowie solche, die es werden wollen) und werden völlig legitim vom GPR der FAU vertreten.
Wir hoffen, euch dieses ganze Durcheinander etwas transparenter gemacht zu haben. Solltet ihr dennoch eine Frage dazu haben, könnt ihr uns natürlich jederzeit kontaktieren.