Wie geht es weiter? – Promotionsprüfungen in Zeiten der Krise
Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation wurden mündliche Promotionsprüfungen abgesagt und es ist vielen Promovierenden kurz vor der Verteidigung unklar, ob diese in Präsenzform oder anders geartet stattfinden kann. Hierzu haben uns einige Fragen von euch erreicht. Mit diesem Beitrag möchten wir euch kurz zusammenstellen, wie die einzelnen Fakultäten mit der neuen Situation umgehen und wie eine Promotionsprüfung ggf. auch trotz Corona stattfinden kann.
Generelle Informationen zum Thema Promotionsordnungen findet ihr auf der Webseite des Graduiertenzentrums. Hier findet ihr auch die Corona-Satzung der FAU, die am 17.04.2020 in Kraft getreten ist. Für die Promovierenden, die kurz vor der Promotionsprüfung stehen, ist in erster Linie §3 entscheidend.
Die jeweiligen Fakultäten haben in Anlehnung an die Corona-Satzung Ausführungsbestimmungen für die Promotionsprüfungen verfasst:
-
- Medizinische Fakultät (18.04.2020)
- Naturwissenschaftliche Fakultät (20.04.2020)
- Technische Fakultät (21.04.2020)
- Philosophische Fakultät (29.04.2020)
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Der PST 1 (28.04.2020) entfällt aufgrund der Corona-Pandemie und wird mit dem PST 2 (07.07.2020) zusammengefasst. Der PST 2 wird normal abgewickelt. Die Verfahrenseröffnung für den PST 2 erfolgt ab sofort elektronisch.
Grundsätzlich sind auch Präsenzprüfungen möglich, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird und die Hygienerichtlinien der FAU (derzeit noch in der Erstellung) beachtet werden.
Falls ihr weitere Fragen bzgl. eurer Promotionsprüfung haben solltet, meldet euch gerne bei uns oder beim dafür zuständigen Promotionsbüro.