Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte im Sinne des BayPVG

Liebe Leserinnen und Leser,

da die Semesterferien in Kürze vorbei und die meisten von euch aus dem Urlaub zurück gekehrt sind, möchte wir euch auf eine hochschulpolitische Neuigkeit aufmerksam machen.

Zunächst vorab: In Bayern gilt das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG),  auf dessen Grundlage der Gesamtpersonalrat (GPR) der FAU gebildet wird. Der GPR ist für die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zuständig. Zu diesen Interessen gehören neben sozialen und personellen auch organisatorische Angelegenheiten, wodurch ihm eine sehr wertvolle Rolle für alle Beschäftigten zukommt.

Vor einiger Zeit ist dem GPR jedoch im Art. 4 BayPVG eine “unklare” Formuliereung aufgefallen, die die Zuordnung von Doktorandinnen und Doktoranden bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entscheidend beeinflusst. Und zwar heißt es dort sinngemäß, dass wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Weiterqualifizierungsstellen, denen Aufgaben übertragen werden, die auch der “Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen” förderlich sind, nicht als Beschäftigte im Sinne des BayPVG gelten und in der Konsequenz nicht vom GPR vertreten werden dürfen.

Nach einigen Gesprächen zwischen GPR und Universitätsleitung und zentraler Universitätsverwaltung wurde eine entsprechende Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst formuliert. In einem Antwortschreiben stellte sich dann heraus, dass besagte “unklare” Formulierung mit Art. 22 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) korreliert und Habilitationen oder habilitationsähnliche Leistungen meint. Demnach fallen Doktorandinnen und Doktoranden nicht unter eine der Ausnahmen des Art 4 BayPVG (der bezieht sich nämlich nur auf Professorinnen und Professoren sowie solche, die es werden wollen) und werden völlig legitim vom GPR der FAU vertreten.

 

Wir hoffen, euch dieses ganze Durcheinander etwas transparenter gemacht zu haben. Solltet ihr dennoch eine Frage dazu haben, könnt ihr uns natürlich jederzeit kontaktieren.

Neuigkeiten 05/18

Bei unserem letzten Arbeitstreffen stand reichlich Gesprächsstoff an, den wir für euch ausschnitssweise zusammengefasst haben:

  • Auch wenn es schon etwas her ist, möchten wir auf die Neuwahl der Vizepräsidenten unserer FAU Ende Februar hinweisen. Neben drei Amstbestätigungen gab es auch einen Amtswechsel zu verzeichnen sowie eine Neustrukturierung der Zuständigkeitsbereiche. Der Promovierendenkonvent ist weiterhin an den Bereich von Prof. Paulsen, dem Vizepräsidenten People, angegliedert. Weitere Details findet ihr hier.
  • Das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) wird noch dieses Jahr novelliert. Neu wird u.a. der Artikel 25 sein, in dem allen bayerischen Hochschulen freigestellt wird, beratende Mitglieder in den Senat einzubinden. Wir begrüßen diese Änderung sehr, da sie §29a unserer Grundordnung direkt (und nicht erst über den derzeitigen “Umweg” über die Hochschulabweichungsverordnung) zulässt, gemäß dem ein Mitglied aus unseren Reihen an allen Senats- und Universitätsratssitzungen teilnehmen darf!
  • Weiterhin versuchen wir beim derzeit laufenden Entstehungsprozess der neuen Grundordnung mitzuwirken, sodass auch in Zukunft unser Mitspracherecht in den einzelnen Kommissionen der FAU bestehen bleibt bzw. sogar gestärkt wird.

Sehr erfreulich war bei unserem Treffen auch, dass bereits einige der Kandidaten zur Wahl des neuen Promovierendenkonvents als Gäste anwesen waren. Zu diesem Thema lest ihr hier in Kürze mehr.

Emerging Talents Initiative: Bis 4. März bewerben!

Das Nachwuchsprogramm Emerging Talents Initiative (ETI) startet in eine neue Ausschreibungsrunde – die Bewerbungsfrist endet am 4. März. Bewerben können sich alle Nachwuchswissenschaftler/-innen der FAU bis zu sechs Jahre nach der Promotion, die weder habilitiert sind noch die Zwischenevaluierung auf dem Weg zur Juniorprofessur durchlaufen haben.

Mit dem Programm soll der wissenschaftliche Nachwuchs der FAU gezielt unterstützt werden, um innerhalb der Förderlaufzeit (12 Monate) einen Antrag bei einem externen Fördergeber einreichen zu können (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft oder European Research Council). Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. In diesem Rahmen dürfen individuell und flexibel alle Maßnahmen beantragt werden, die zur Vorbereitung des geplanten Drittmittelantrags nützlich sind (z. B. Personalmittel, Verbrauchsmaterial, Reisemittel). Geförderte bekommen außerdem ein begleitendes Zusatzangebot (z. B. Kurse zur Antragstellung, Mentoring, Nachwuchsnetzwerk). Besondere Berücksichtigung finden Förderanträge von Frauen und Erstantragstellenden. Nicht teilnahmeberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler/-innen der Medizinischen Fakultät. Diese werden alternativ durch das Nachwuchsprogramm ELAN im Rahmen des Interdisziplinären Zentrums für Klinische Forschung (IZKF) gefördert.

Alle Informationen und erforderlichen Unterlagen zur Bewerbung finden Sie auf der ETI-Webseite: www.eti.fau.de. Für weitere Fragen steht Ihnen das Referat F3 gerne zur Verfügung (Frau Dr. Buhmann, 85-26344 und Jeanette Hefele, 85-23269).

Treffen mit neuem Promovierendenkonvent

Inmitten der Semesterferien haben wir die Gelegenheit genutzt, den zukünftigen Promovierendenkonvent zu einem unserer Treffen einzuladen und kennenzulernen. Spätestens da waren wir davon überzeugt, dass ihr auch im kommenden Jahr eine gleichermaßen engagierte wie kompetente Vertretung haben werdet.

Ihr dürft auf Weiteres gespannt sein!

 

Euer Promovierendenkonvent

Wahl der Promovierendenvertretung 2017

Knapp 3900 wahlberechtigte Doktoranden konnten bis zum 28.06. von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Promovierendenvertreter der kommenden Amtsperiode wählen. Dabei lag die Wahlbeteiligung in den einzelnen Fakultäten zwischen 14 und 19 % und war damit etwas höher als im Vorjahr.

Der neue Konvent wird ab dem 01.10. aus nachfolgenden Mitgliedern bestehen:

  • Marie-Kristin Döbler und Timo Sestu (Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie)
  • Monika Doll und Sabine Ebensperger (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
  • Simone Gehrer und Matthias Lexow (Naturwissenschaftliche Fakultät)
  • Jakob Gabriel und Robert Prophet (Technische Fakultät)

Leider wurde kein Wahlvorschlag aus der Medizinischen Fakultät abgegeben. Neuer Sprecher des Konvents wird Robert Prophet mit seiner Stellvertreterin Monika Doll sein.

Wir bedanken uns für Euer Vertrauen und möchten Euch auch im kommenden Jahr bestmöglich unterstützen!

 

Eurer Promovierendenkonvent

Promovierendenkonvent trifft Chinese Scientific Research Association

Vor wenigen Tagen trafen wir Vertreter der Chinese Scientific Research Association, um eine Vernetzung im beidseitgem Interesse zu forcieren.

Obwohl die chinesische Gemeinschaft erst vor einem Jahr gegründet wurde, gehören ihr inzwischen über 90 Mitglieder an. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf einem fachlichen sondern auch gesellschaftlichen Austausch, der in Form von regelmäßigen Treffen stattfindet.

Wir fanden das Gespräch super sympathisch und freuen uns auf den ersten gemeinsamen Stammtisch!

 

Euer Promovierendenkonvent

Aktuelle Termine im Sommersemester 2017

Liebe Promovierende,

da das Sommersemester 2017 bereits in vollem Gange ist, möchten wir die Gelelgenehit nutzen, um Euch auf zwei wichtige Dinge hinzuweisen:

  • Bis zum 10. Mai können noch Wahlvorschläge für die Wahl der Promovierendenvertretung eingereicht werden. Details zu den Modalitäten findet Ihr hier.
  • Auch in diesem Semester bietet das Graduiertenzentrum der FAU eine Vielzahl an Kursen an, mit denen Ihr Eure Soft Skills verbessern könnt. Derzeit sind noch einige Restplätze frei, nutzt also die Gelegenheit und meldet Euch auf der Seite des Graduiertenzentrums an.

 

Euer Promovierendenkonvent