Startfoerderung – Massnahmenpaket fuer den wissenschaftlichen Nachwuchs

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im frühen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere bedürfen einer besonderen Ermutigung, um erste Anträge auf Projektförderung bei der DFG einzureichen. Es ist unverkennbar, dass der Nachwuchs vor allem an Übergangsphasen zwischen verschiedenen Karrierestufen der Forschung verloren geht („leaky pipeline“) und dass dieser Verlust insbesondere Wissenschaftlerinnen betrifft. Übergangsphasen, an denen sich die Frage für oder gegen eine Karriere in der Wissenschaft erneut stellt, sind auch der Wiedereinstieg in den wissenschaftlichen Wettbewerb nach Familienzeiten oder Karrierephasen in der Industrie.

Seit etwa zehn Jahren engagiert sich die DFG entsprechend den Empfehlungen der DFG-Präsidialarbeitsgruppe Nachwuchsförderung für die Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit den Programmen zur Förderung der wissenschaftlichen Karriere wie dem Emmy Noether-Programm oder dem Förderangebot zur Finanzierung der Eigenen Stelle wird im Sinne dieser Empfehlungen ein besonderes Augenmerk auf die Übergangsphasen zwischen einzelnen Karrierestufen gerichtet und den Geförderten möglichst früh wissenschaftliche Selbstständigkeit ermöglicht. Um jedoch noch mehr hoch qualifizierte jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine Karriere an Universitäten und in der außeruniversitären Forschung zu gewinnen, muss bereits in der ersten Postdoc-Phase angesetzt werden.

Durch eine sogenannte „Startförderung“ möchte die DFG Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders in den beschriebenen Übergangsphasen

– zu selbstständigen Forschungsanträgen ermutigen und
– durch geeignete Maßnahmen ihre Fähigkeit zur erfolgreichen Antragstellung ausbauen.

Das Maßnahmenpaket zur „Startförderung“ umfasst vier einzelne Maßnahmen:

– die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung als DFG-Erstantrag zu kennzeichnen, bei dessen Begutachtung projektspezifische Publikationen nicht zwingend erforderlich sind,
– die Einführung von DFG-Karrieretagen, um Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler über die DFG und ihre Fördermöglichkeiten zu informieren,
– die Nachwuchsakademien zur gezielten Beratung und Förderung von Nachwuchs in Fächern, in denen Nachwuchsmangel herrscht, und
– pauschale Mittel für die Anschubförderung in den Koordinierten Programmen, um frisch Promovierten Anreize für eine übergangslose Weiterqualifizierung und einen Verbleib in der Wissenschaft zu geben.

Die vier Maßnahmen werden im Laufe des Jahres 2009 umgesetzt. Zum 15. Juni wird zunächst der DFG-Erstantrag eingeführt.
Die DFG möchte Erstantragstellende gezielt ermutigen, sich am Wettbewerb um DFG-Fördermittel zu beteiligen. Sie erhalten die Möglichkeit, einmalig im Rahmen des Programms Sachbeihilfe einen Antrag mit der Kennzeichnung „DFG-Erstantrag“ einzureichen. Bei der Begutachtung wird der projektspezifische Erfahrungshintergrund der Antragstellenden weniger, ihr Potenzial und die Qualität des vorgeschlagenen Projekts hingegen stärker gewichtet.

Angesprochen sind Personen in der Qualifizierungsphase sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer zum Beispiel nach Industrie- oder Familienphasen. Auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Ausland sollen für eine Karriere in Deutschland (zurück)gewonnen werden.

DFG-Erstantragstellerin oder -antragsteller ist in der Regel, wer zum ersten Mal einen Antrag auf Sachbeihilfe für ein Forschungsprojekt stellt. Unberücksichtigt bleiben vorherige Anträge auf Publikations- und Reisemittel sowie zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Netzwerks. Wenn Antragstellende mit weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Gemeinschaftsantrag stellen und sich selbst dabei als Erstantragstellende bezeichnen, müssen die jeweiligen Projektanteile im Antrag deutlich getrennt von einander erkennbar sein. Ein Antrag im Rahmen des Emmy Noether-Programms oder auf Sachbeihilfe im Rahmen eines Heisenberg-Stipendiums gilt nicht als DFG-Erstantrag. Wer bereits als Mitantragstellerin oder -antragsteller einen Sachbeihilfeantrag eingereicht hat, eine Nachwuchsgruppe oder ein Teilprojekt in einem Sonderforschungsbereich oder einer Forschergruppe geleitet hat oder leitet, gilt ebenfalls nicht mehr als DFG-Erstantragstellerin oder -antragsteller.

Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die einen Antrag als Erstantrag einreichen, werden gebeten, in ihrem Anschreiben darauf hinzuweisen. Unabhängig davon wird die DFG-Geschäftsstelle die Voraussetzungen überprüfen. Im Antrag müssen Antragstellende ihr Potenzial zur Durchführung des beantragten Projekts ausführlich darlegen. Dazu sind die bisherige wissenschaftliche Karriere und die bereits erzielten Forschungsleistungen entsprechend darzustellen. In der Regel sollten Arbeiten auf dem früheren Arbeitsgebiet publiziert sein, soweit das in dem Fachgebiet üblich ist. Die bisher erbrachten Vorarbeiten und Publikationen müssen nicht zwingend projektspezifisch sein.

Anträge mit der Kennzeichnung „DFG-Erstantrag“ können ab sofort gestellt werden.

Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen zum Antrag auf Sachbeihilfe und ein Leitfaden für die Antragstellung sind abrufbar unter:
www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/1_02.pdf

Ansprechpersonen für fachliche Fragen in der DFG-Geschäftsstelle finden Sie unter:
www.dfg.de/dfg_im_profil/struktur/geschaeftsstelle/abteilung_ii/index.html
(s. fachzuständige Gruppe)

Informationen zu Verfahrensfragen erteilt:
Frank Pitzer, Gruppe Qualitätssicherung und Verfahrensentwicklung, Tel. +49 228 885-2008, Frank.Pitzer@dfg.de

Allgemeine Fragen zur Nachwuchsförderung der DFG beantwortet:
Dr. Anjana Buckow, Gruppe Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Nachwuchsförderung, Tel. 49 228 885-2845, Anjana.Buckow@dfg.de

Quelle: Informationen für die Wissenschaft Nr. 32, 15. Juni 2009