Steigerung der Attraktivitaet und Wettbewerbsfaehigkeit von DFG-Projektstellen fuer Promovierende

Zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Projektstellen für Promovierende hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) den fachlichen Beratungsgremien die Möglichkeit eröffnet, zukünftig in allen Fächern für Promovierende Personalmittel von mehr als 50 Prozent einer Stelle vorzuschlagen, soweit es die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erfordert.

In allen Wissenschaftsgebieten wird es zunehmend schwieriger, hoch qualifizierte und talentierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu gewinnen und zu halten.

Um im Wettbewerb um die besten Köpfe besser gerüstet zu sein und die wissenschaftliche Karriere attraktiver zu machen, hat der Hauptausschuss beschlossen, die bisher nur in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bestehenden besonderen Möglichkeiten zur Bezahlung von Promovierenden auszuweiten. Durch den Beschluss werden die fachlichen Beratungsgremien der DFG nunmehr in die Lage versetzt, auf entsprechenden Antrag hin in allen Förderprogrammen für Promovierende mehr als 50-Prozent-Stellen zur Bewilligung vorzuschlagen. Voraussetzung ist dabei, dass dies die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erfordert.

Die Fachkollegien der DFG erarbeiten derzeit interne Richtlinien zur Umsetzung des Hauptausschussbeschlusses in den einzelnen Fächern.

Die Neuregelung gilt für alle Anträge, die nach dem 1. August 2009 bei der DFG eingehen. Darüber hinaus besteht für Bewilligungsempfängerinnen und -empfänger von Neuanträgen aufgrund der geänderten Umstände die Möglichkeit, einen Zusatzantrag bei der DFG einzureichen, wenn sie noch keinen ersten Mittelabruf getätigt haben.
Für Anträge auf Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs tritt die Neuregelung mit den Einrichtungs- und Fortsetzungsanträgen in Kraft, die im Jahr 2010 entschieden werden. Laufende Projekte dieser Verfahren erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der ihnen bewilligten Mittel und auf der Basis der von den Fachkollegien beschlossenen Leitlinien von der Flexibilisierung Gebrauch zu machen.

Nähere fachliche Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Programmdirektorinnen und Programmdirektoren der DFG-Geschäftsstelle.
Ihren Ansprechpartner finden Sie im Internet unter: www.dfg.de/dfg_im_profil/struktur/geschaeftsstelle/abteilung_ii/index.html oder
www.dfg.de/dfg_im_profil/struktur/geschaeftsstelle/abteilung_iii/

Quelle: Informationen für die Wissenschaft Nr. 28, 8. Juni 2009