Bericht Arbeiten und Rente im Ausland / Work and Pension in Germany

Insgesamt 20 Personen, hauptsächlich Promovierende aus In- und Ausland sowie GastwissenschaftlerInnen nahmen an den Informationsveranstaltungen zum Thema Arbeiten und Rente im Ausland / Work and Pension in Germany am 04.11.2009 teil. Zunächst gab Frau Pischke von der Deutschen Rentenversicherung PromovendInnen einen Überblick, wie sich eine Beschäftigung im Ausland auf ihre Rentenversicherung oder ihre bereits bestehende Rentenansprüche auswirkt. Sie berichtete über europäische Regelungen und zweiseitige Abkommen zwischen Deutschland und einzelnen Staaten, die bewirken, dass Einzahlungszeiten gegenseitig anerkannt werden, wodurch eine Beschäftigung im Ausland weniger Nachteile bei der Rente entstehen lässt. Im Fall einer Beschäftigung in vertragslosen Staaten (z. B. Russland) besteht bis auf wenige Ausnahmefälle kein Anspruch auf eine deutsche Rentenversicherung. Hier wies Frau Pischke auf die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung hin. Im zweiten Teil der Informationsveranstaltung berichtete Frau Lotz über Ansprüche und Leistungen der Deutschen Rentenversicherung für Gastwissenschaftler/innen und Gaststudierende aus dem Ausland. Für Arbeitnehmer/innen aus einem Mitgliedstaat oder Abkommensstaat können deutschen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Ist das Heimatland weder ein Mitgliedstaat noch ein Abkommensstaat, werden die deutschen Versicherungszeiten in der Regel dort nicht berücksichtigt. Frau Lotz informierte außerdem über die grundsätzliche Möglichkeit der Auszahlung der geleisteten deutschen Rentenbeiträge bei einer dauerhaften Rückkehr ins Ausland. Die Beiträge können erstattet werden

  • wenn sie aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind und
  • wenn sie sich in der deutschen Rentenversicherung nicht freiwillig versichern können und
  • wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate vergangen sind.

Im Anschluss an die Präsentationen wurde die Möglichkeit zur Einzelberatung durch die Referentinnen der Deutschen Rentenversicherung rege in Anspruch genommen. Diese stehen auch weiterhin für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen, Adressen und Kontakt zu den Beratungsstellen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:
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