Deadline ab 01.03.2010: Fulbright-Stipendien für Doktoranden 2010-2011
Das Fulbright-Programm ermöglicht den akademischen Austausch zwischen den USA und mehr als 180 Ländern weltweit. Gegründet 1946 und benannt nach dem amerikanischen Senator J. William Fulbright verfolgt das Austauschprogramm dessen Vision „that education is the best means by which nations can cultivate a degree of objectivity about each other´s behaviour and intentions“. Der Fulbright-Austausch zwischen den USA und Deutschland besteht seit 1952 und genießt weltweit höchstes Ansehen. Jährlich fördert die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission ca. 700 Stipendiaten.
Zielgruppe
Beginnend mit dem amerikanischen akademischen Jahr 2010-2011 schließt die Fulbright-Kommission auch junge
Nachwuchswissenschaftler in ihr Stipendienprogramm zur Finanzierung eines USA-Aufenthalts ein. Mit dieser Förderung möchten sie Doktorand/-innen unterstützen, die am Beginn ihrer Promotion stehen und in diesem Zusammenhang einen Forschungsaufenthalt an einer amerikanischen Gasthochschule durchführen möchten. Die Förderung richtet sich an junge Nachwuchswissenschaftler/-innen an Hochschulen und an außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Förderungsziel
Gefördert wird die Durchführung von Forschungsarbeiten in Zusammenhang mit dem eigenen Dissertationsprojekt. Die Förderung steht den Promovenden aller Fachbereiche offen. Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie nach Ablauf des Forschungsaufenthaltes nach Deutschland zurückkehren, um das Promotionsstudium dort zu Ende zu führen. Vorhaben, die lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums dienen, können im Rahmen dieser Förderung nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist die reguläre Einschreibung in einen akademischen Studiengang an der amerikanischen Gasthochschule und die Erstattung etwa anfallender Studien- oder Hochschulverwaltungsgebühren nicht vorgesehen.
Stipendiendauer und -höhe
Die Förderung bezieht sich auf einen mindestens einsemestrigen Forschungsaufenthalt. Die maximale Aufenthaltsdauer darf 9 Monate nicht überschreiten. Das Stipendium deckt die Kosten der transatlantischen Hin- und Rückreise, über deren zeitliche Festsetzung sich die Bewerber mit der Fulbright-Kommission abstimmen, und trägt für die Dauer des Forschungsaufenthalts mit der Zahlung einer monatlichen Pauschale von Euro 1.600,– zur Finanzierung der Unterhaltskosten vor Ort bei. Gleichzeitig sind die Teilnehmer in eine Kranken-/Unfallversicherung für die USA (Grundausstattung) eingebunden. Das Stipendium beinhaltet ferner die gebührenfreie Beantragung des Fulbright J-1 Visums.
Institutionelle Anbindung
Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem Promotionsstudium an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Sie arrangieren den Gastaufenthalt an einer amerikanischen Universität selbst. Sie führen dort Forschungsarbeiten durch, die Teil des schon begonnenen Dissertationsprojekts sind.
Bewerbungsfrist
Für die hier ausgeschriebene Stipendienförderung bieten wir drei Bewerbungstermine für jeweils unterschiedliche
Aufenthaltszeiten an:
01. März 2010 (Posteingang) für einen Aufenthaltsbeginn ab September 2010
01. Juli 2010 (Posteingang) für einen Aufenthaltsbeginn ab Januar 2011
01. November 2010 (Posteingang) für einen Aufenthaltsbeginn ab Mai 2011
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Deutsche Staatsangehörigkeit ist aufgrund des Fulbright-Abkommens unabdingbar. Bewerber mit deutschamerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit oder Besitzer einer Green Card können aufgrund amerikanischer Visa-Richtlinien nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Hochschul-Abschlussexamen (Diplom, Magister, Erstes
Staatsexamen, Master, Bachelor) abgelegt haben. Sie sollten größere Teile ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert haben. Sie müssen zusätzlich die formelle Annahme als Doktorand und die Zusage des die Dissertation betreuenden Hochschullehrers nachweisen.
Die Bewerber müssen überzeugende akademische Qualifikationen (nachzuweisen durch das Zeugnis über den
Hochschulabschluss) mitbringen und ein schlüssig begründetes und mit dem Dissertationsprojekt direkt verknüpftes
Forschungsvorhaben beschreiben, das während des geplanten USA-Aufenthaltes durchführbar ist.
Die Bewerber sind selbst für die Auswahl einer amerikanischen Gastinstitution und für die Koordination sowie Betreuung ihres Forschungsvorhabens vor Ort zuständig. Sie müssen fristgerecht ein entsprechendes Arrangement an der vorgesehenen Gasthochschule nachweisen und fügen ihrer Bewerbung die Einladung der vorgesehenen Einrichtung bei.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, der Fulbright-Kommission innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Stipendiums einen abschließenden Bericht über den Verlauf des Forschungsaufenthaltes vorzulegen.
Stipendienbewerbung
Die Stipendienbewerbung erfordert
1. die Online-Bewerbung mit dem Bewerbungsbogen Foreign Fulbright Application Form.
Die Bewerbung muss fristgerecht online eingereicht werden (submit). Unter „Degree Objective“ ist „Visiting Student Researcher“ einzutragen.
2. die Übersendung folgender Dokumente auf dem Postweg an die Fulbright-Kommission:
· Ein Papierausdruck der Foreign Fulbright Application Online-Bewerbung
· Papierausdruck der Signature Page Ihrer Online-Bewerbung (auf der Fulbright-Website hinterlegt)
· Ein tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
· Einladung der U.S.-Gasthochschule
· Zwei akademische Gutachten (über das Onlinesystem einreichen)
· Kopien der Zeugnisse über erlangte Hochschulabschlüsse (mit Originalstempel der Hochschule)
· Zwei Passphotos
· Ausgefülltes Certificate of Proficiency in English (auf der Fulbright-Website hinterlegt)
Die genannten Dokumente sind jeweils fristgerecht auf dem Postweg einzureichen bei:
Fulbright-Kommission, Abteilung Deutsche Programme, Oranienburger Strasse 13-14, 10178 Berlin.
Auswahlverfahren
Die Bewerberauswahl erfolgt auf der Grundlage der nachgewiesenen akademischen und persönlichen Qualifikation der Bewerber durch einen von der Fulbright-Kommission berufenen Fachgutachter-Ausschuss.
Stipendieneinschränkungen
Die hier ausgeschriebenen Fulbright-Stipendien stehen Doktoranden aller Fachbereiche offen. Sonderregelungen bestehen für Bewerber aus dem Fach Medizin (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin), die wir aus visatechnischen Gründen nur bei
Forschungsvorhaben in fachverwandten naturwissenschaftlichen Studienrichtungen (z.B. Immunology) in die
Stipendienförderung einbeziehen können. Die hier ausgeschriebenen Stipendien werden nicht als Anschlussfinanzierung für einen schon in den USA begonnenen Studien- bzw. Forschungsaufenthalt gewährt. Die zeitnahe Vergabe eines Doktorandenstipendiums und eines Fulbright-Jahresstipendiums schließen sich gegenseitig aus. Die Inanspruchnahme zusätzlicher Stipendien zur Ergänzung der Fulbright-Stipendienleistungen ist nicht zulässig, wenn solche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln deutscher Institutionen stammen und für einen vergleichbaren Zweck vergeben werden. Der Erhalt solcher Stipendien während der Fulbright-Förderzeit ist der Fulbright-Kommission unverzüglich mitzuteilen. Wird dies versäumt, wird das Fulbright-Stipendium auch rückwirkend aberkannt, und bereits erfolgte Stipendienleistungen sind zurückzuerstatten.
Folgende formale Kriterien führen grundsätzlich zum Ausschluss von der Vergabe eines Fulbright-Stipendiums:
· Anspruch auf Ausstellung bzw. Besitz eines amerikanischen Reisepasses
· Besitz der amerikanischen Green Card
· deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit
· eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit
Die Visabestimmungen für Austauschbesucher, denen die Teilnehmer am Fulbright-Programm unterliegen, gestatten es den Stipendiaten nicht, im unmittelbaren Anschluss an den Stipendienaufenthalt in die USA einzuwandern oder eine geregelte Arbeit aufzunehmen. Davon sind Vorhaben wie touristische Reisen oder Konferenz- bzw. Tagungsaufenthalte ausdrücklich nicht betroffen.
Kontakt
Rückfragen bitten wir zu richten an: germanprograms@fulbright.de
Weitere Informationen finden Sie auf der homepage der Fulbright-Kommission.