Deadline 15.04.2010: Stipendien des Bayerisch-Franzoesischen Hochschulzentrums
Das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) fördert auch dieses Jahr bilaterale Hochschul- und Forschungskooperationen.
Das BFHZ wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird das BFHZ-CCUFB durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.
Profil des Programms
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
– Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
– Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
– Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
– Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktorand/innen. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Antragsverfahren
Die Projektträger bewerben sich mit einer gemeinsamen, detaillierten Projektbeschreibung. Es wird empfohlen hierfür das entsprechende Formular zu benutzen, das sich auf der Internetseite des BFHZ befindet. Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ, bzw. extern begutachtet.
Förderkriterien
– Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
– Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
– Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.
Auswahlverfahren
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ begutachtet. Projekte deren Förderumfang 5.000 Euro übersteigen, durchlaufen zusätzlich eine externe Evaluierung.
Haushaltsvorbehalt
Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass dem BFHZ ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite des BFHZ.
Einreichung
Die Anträge sollten folgenden Umfang haben:
– Das entsprechende Antragsformular
– Informationen zu den Projektpartnern (Lehrstühle, Forschungsgruppen…),
– Hinweise auf Synergie-Effekte,
– Rahmen der Kooperation (im Aufbau, bestehender informeller Kontakt, bereits institutionell verankert…?),
– eine Kurzbeschreibung des Projektes (ca. 10 Linien) in deutscher und französischer Sprache,
– Arbeitsplan / Terminplan,
– kurze Beschreibung der Aufgaben der Projektteilnehmer,
und falls ein/die Antragsteller keine Professur(en) innehaben
– eine kurze Stellungnahme des Institutsleiters bzw. Lehrstuhlinhabers.
Bei der Beteiligung von Diplomanden, Masterstudierender und Doktoranden sollte auch die letzte Seite des Antragsformulars beachtet und ausgefüllt werden. Bei Forschungs- oder Rechercheaufenthalten von mehr als drei Wochen erhalten Diplomanden, Masterstudierende und Doktoranden einen Mobilitätszuschuss von 300 Euro pro Monat sowie die Übernahme der Reisekosten.
Die Projekte müssen bis zum jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) an folgende Adresse gerichtet werden:
An das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ)
Arcisstr. 21
D-80333 München
Eine elektronische Fassung der endgültigen Projektanträge müssen ebenfalls vor Abgabefrist an honsdorf@lrz.tum.de gesendet werden.
Die Geschäftsstelle des BFHZ steht Ihnen zur Vorbesprechung Ihres Antrags sowie zur Erörterung möglicher weiterer Finanzierungsmöglichkeiten gerne zur Verfügung.