Bericht: „Promovieren an der Medizinischen Fakultaet“ am 12.05.2011
Über 100 Interessierte kamen am 12.05.2011 in den Hörsaal der Anatomie der FAU, um sich über die Promotion an der Medizinischen Fakultät zu informieren. Seinen umfassenden Überblick begann der Hauptreferent Prof. Dr. Winfried Neuhuber, Vorsitzender des Promotionsausschusses der Medizinischen Fakultät der FAU, mit der Frage nach Sinn und Nutzen der Promotion für Mediziner/innen. Weder sei der Doktortitel für approbierte Ärzte erforderlich zur Berufsausübung, noch könne es darum gehen, damit schlicht mehr Patientinnen und Patienten anzuwerben. Dem Motto des kanadischen Mediziners William Osler – „Medicine is an art based on science“ – folgend mache jedoch erst die eigene Erfahrung mit wissenschaftlichem Arbeiten Ärztinnen und Ärzte zu sachkundigen Praktikern. Andererseits könne die Promotion auch eine wichtige Weichenstellung für eine berufliche Zukunft in der Forschung bedeuten.
Im Gegensatz zu anderen Promotionen etwa in den Naturwissenschaften oder auch zum Weg des interdisziplinär ausgerichteten Dr. rer. biol. hum. weist die Promotion zum Dr. med. bzw. zum Dr. med. dent. einige Besonderheiten auf. In der Regel ist es die erste wissenschaftliche Arbeit, die außerdem studienbegleitend erfolge – wenn das auch nicht zwangsläufig heiße, dass die Dissertation in wenigen Monaten fertiggestellt würde. Liest man die einschlägige Promotionsordnung , so ist davon die Rede, dass die Dissertation mindestens sechs Monate und “in der Regel bis zu drei, maximal vier Jahre” dauere. Der damit abgesteckte Bereich spiegelt wieder, wie unterschiedlich die Forschungsarbeiten in ihrer Art sein können: Das Spektrum reicht von der Krankenblattarbeit, deren Häufigkeit immer weiter abnimmt, bis zur Grundlagenforschung.
Einige besonders wichtige Aspekte der Promotionsordnung strich Prof. Neuhuber heraus: Der/die Promovierende sollte sich nicht zu früh zur Promotion anmelden, da die Zeit der Promotion auch während des Studiums auf das limitierte Kontingent von Beschäftigungsjahren angerechnet wird, die man z.B. als Assistent/in an der Uni befristet arbeiten dürfe. Besonders wichtig sei, so Prof. Neuhuber, die in §4 Abs. 2 der Promotionsordnung genannte “verbindliche Projektskizze” am Beginn der Forschungsarbeit, die mit der Betreuerin/dem Betreuer schriftlich festgehalten werden soll. Das betrifft nicht nur die Fragestellung und den Umfang der Arbeit, sondern auch etwa die Frage, wie man an eine ausreichende Anzahl von Patienten komme, um eine gültige Aussage treffen zu können – für die/den Promovierenden eine wichtige Sicherung für den erfolgreichen Verlauf des Forschungsprojekts. Außerdem werden dabei die Erwartungen von Betreuenden und Promovierenden aneinander angeglichen und schriftlich fixiert.
Ist die Arbeit eingereicht, folgt die Doktorprüfung, vor der man in jedem Fall das Staatsexamen abgelegt haben muss. Als Dissertation kann übrigens auch eine in einer angesehenen internationalen Zeitschrift publizierte Arbeit eingereicht werden, solange man als Erstautor/in fungiert; im Falle von besonders hochrangigen Zeitschriften ist auch eine geteilte Erstautorenschaft möglich.
Auf den Webseiten des Promotionsbüros der Medizinischen Fakultät finden sich ebenso wie auf den Service-Seiten der Graduiertenschule der FAU neben der Promotionsordnung nützliche Hinweise und Formulare oder die lesenswerte Empfehlung zur Beurteilung von Inauguraldissertationen.
Prof. Dr. Katrin Schiebel vom Forschungsreferat der Medizinischen Fakultät wies zunächst auf ihre Lehrveranstaltung in diesem Semester zum Anfertigen und Präsentieren von wissenschaftlichen Arbeiten hin. Vom Führen eines Laborbuchs, über die Präsentation von Postern, Referaten und Vorträgen bis hin zum Schreiben einer Doktorarbeit werden alle wichtigen Arbeitstechniken behandelt. Als Forschungsreferentin berät sie auch über die Rahmenbedingungen eines erfolgreichen Forschungsprojekts. Dazu zählen Labor und Material und Forschungsgelder ebenso wie Patientenzustimmungen und die Einbindung der Ethik-Kommission.
Anschließend beantworteten beide Referenten Fragen der Promovierenden zu Veröffentlichungsformen, geteilte Erstautorenschaft, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, die Aufteilung komplexer Themen und das richtige Zitieren.