Deadline 30.04.2015: FFL-Stipendien für FAU-Nachwuchswissenschaftlerinnen
Im Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (FFL) werden auch 2015/16 wieder besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen an der FAU durch ein Stipendium gefördert. Für die aktuelle Ausschreibung können sich qualifizierte Promovendinnen in der Abschlussphase ihrer Promotion, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen für ein Stipendium von bis zu 12 Monaten bewerben. Zudem werden für die Phase nach Einreichung der Habilitation Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gewährt. Außerdem können Nachwuchswissenschaftlerinnen jeder Qualifikationsstufe, die aufgrund von Elternzeit ihr wissenschaftliches Vorhaben unterbrochen haben, sich für ein Wiedereinstiegsstipendium bewerben.
Die Höhe der Stipendien beträgt monatlich 1.200 Euro für Promovendinnen, 2.000 Euro für Postdoktorandinnen, 2.200 Euro für Habilitandinnen sowie 2.400 Euro für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Höhe des Wiedereinstiegsstipendiums ist von der jeweiligen Qualifikationsstufe abhängig.
Bewerbungen für die zwischen dem 01.08. und 01.11.2015 beginnende Förderung müssen bis spätestens 30. April 2015 im Referat F4 – Graduiertenschule und wissenschaftlicher Nachwuchs (Hugenottenplatz 1a, 91054 Erlangen) eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Anträge erfolgt unter Beteiligung der Universitätsfrauenbeauftragten durch die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Eine Beratung der Interessentin vor Antragstellung durch die Leiterin des Büros für Gender und Diversity, Frau Dr. Enzelberger, wird nachdrücklich empfohlen.
Spätestens eine Woche vor Ablauf der Abgabefrist sollten die Bewerberinnen auch im Referat F4 – Graduiertenschule und wissenschaftlicher Nachwuchs ihre Antragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Büros für Gender und Diversity.