Neues Hochschulgesetz in Hessen

Der Hessische Landtag hat ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, das Promotionsrecht an forschungsstarke Fachrichtungen von Fachhochschulen zu verleihen. Diese heißen nun auch in Hessen „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“. Die bisherige Juniorprofessur wird zudem durch „tenure tracks“, hier als eine „Professur mit Entwicklungszusage“ bezeichnet, ersetzt. Künftig haben die Hochschulen so die Möglichkeit, verbindliche Entwicklungszusagen an junge Wissenschaftler(innen) auszusprechen und ihnen eine gesichertere Perspektive zu geben.

 

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