Ausschreibung verschiedener DAAD-Programme

Zum 5. April hat der DAAD die folgenden Programme neu ausgeschrieben:

Gastdozentenprogramm

Modell A – Gastdozenturen: Gefördert werden Gastdozenturen einzelner ausländischer Hochschullehrer, die eine befristete Lehrtätigkeit an der deutschen Hochschule wahrnehmen. Das inhaltliche Profil der Gastdozentur in Bezug auf Lehre und Forschung sollte einer regulären Professur entsprechen. Die Förderdauer beträgt für den Erstantrag mindestens drei Monate und höchstens 12 Monate, mit der Option einer Verlängerung um maximal 12 Monate (die Förderhöchstdauer beträgt 24 Monate). Der DAAD fördert max. 90% des Arbeitgeberbruttos des Gastdozenten.

Modell B – Gastlehrstühle: Gefördert wird ein Gastlehrstuhl als strukturbildende Maßnahme, mit deren Hilfe die Internationalisierung eines Studiengangs ermöglicht und verstetigt werden soll. Dieses Modell bietet sich unter anderem an, wenn bei neu eingerichteten Studiengängen eine längerfristige Sicherung des Lehrangebots notwendig ist und dies wegen der fachlichen Breite den Einsatz wechselnder Wissenschaftler erfordert. Die Förderung eines Gastlehrstuhls umfasst zunächst 24 Monate, mit der Option einer Verlängerung auf maximal 48 Monate. Die Dauer der Lehrtätigkeit für den einzelnen Gastdozenten innerhalb des Gastlehrstuhls liegt wie bei einer Gastdozentur zwischen drei und 24 Monaten. Der DAAD fördert bei Einzeldozenturen von 3 bis 24 Monaten max. 70% des Arbeitgeberbruttos des Gastdozenten.

Antragsschluss 15. Juli 2016 für Vorhaben ab dem Sommersemester 2017.

 

Projektbezogener Personenaustausch

Ziel ist die Initiierung oder Intensivierung partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule und/ oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen. Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Hochschulangehörigen der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungsaufenthalten. Gefördert werden Graduierte (Master), Doktoranden, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrer. Anträge können deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen einreichen, die ihren Förderantrag parallel zu einem ausländischen Kooperationspartner stellen. Das Programm steht grundsätzlich allen Fachgebieten offen, länderbezogene Ausnahmen s. Anlage 1 der Ausschreibung „Länderspezifische Hinweise“. Dort finden sich auch die Bewerbungsfristen für die ausgeschriebenen Länder.

 

Alumni-Programm für die deutschen Hochschulen AA

– siehe auch Alumni-Programm BMZ

Förderung von fachbezogenen Alumni-Fortbildungsveranstaltungen (3-10 Tage Dauer) im In- oder Ausland (Mobilitäts- und Aufenthaltsmittel der ausländischen Alumni, Sachmittel, anteilige Personalausgaben) sowie weitere Maßnahmen der Hochschulen zur Verbesserung der Kontaktpflege mit ausländischen Alumni. Gefördert werden Bildungsausländer, die als Studierende, Graduierte, Wissenschaftler oder Lehrbeauftragte an einer deutschen Hochschule einen Studienabschluss erworben oder mindestens drei Monate an einer deutschen Hochschule studiert, geforscht oder gearbeitet haben und die inzwischen i.d.R. wieder im Ausland tätig sind. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, möglich auch im Konsortium mit anderen Hochschulen.

Antragsfrist: 30. Juni 2016 für den Förderzeitraum 2017-18.

 

Regionalspezifische Ausschreibungen:

 

Hochschulpartnerschaften mit Griechenland

Das Ziel dieses Programms liegt im Aufbau und der Verstetigung von partnerschaftlichen Beziehungen und Wissenschaftskooperationen zwischen griechischen und deutschen Hochschulen. Gefördert werden Hochschulkooperation zwischen Deutschland und Griechenland mit einer Laufzeit von drei Jahren. Im Rahmen der Projektdurchführung können Personal-, Sach- und Mobilitätsmittel beantragt werden. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.

Antragsfrist: 01. August 2016

 

Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern

Förderung von Hochschulkooperationen zur Curricula- oder Modulentwicklung, Einrichtung internationaler Studiengänge sowie gegenseitiger Anerkennung von Hochschulabschlüssen. Die Fördermittel dienen in erster Linie dem partnerschaftsbezogenen Austausch von Hochschullehrern, Angehörigen des Mittelbaus, Graduierten (z.B. Doktoranden / -innen) und Studierenden aus Deutschland und den Partnerländern. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, die Förderanträge für fachbezogene Kooperationsvorhaben auf Instituts- oder Fachbereichsebene stellen, wenn zwischen den Partnerhochschulen schriftliche Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen worden sind.

Antragsfrist: 30. Juni 2016 für den Förderzeitraum 2017-20.

 

GEnKO – Deutsch-Koreanisches Partnerschaftsprogramm

Zur Festigung bestehender und die Initiierung neuer bilateraler Partnerschaften zwischen deutschen und koreanischen oder trilateraler Partnerschaften zwischen deutschen, koreanischen und japanischen Hochschulen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.

Antragsfrist: 30. Juni 2016

 

PAJAKO – Partnerschaften mit Japan und Korea

Zur Festigung bestehender und die Initiierung neuer bi- bzw. trilateraler Partnerschaften mit Japan und Korea im Rahmen eines bestehenden Partnerschaftsabkommens oder einer Absichtserklärung, eine Partnerschaft eingehen zu wollen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.

Antragsfrist: 30. Juni 2016

 

Partnerschaftsprogramm mit der Universität Tsukuba oder Waseda (Japan)

Zur Festigung bestehender und die Initiierung neuer bilateraler Partnerschaften den genannten Universitäten im Rahmen eines bestehenden Partnerschaftsabkommens oder einer Absichtserklärung, eine Partnerschaft eingehen zu wollen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.

Antragsfrist: 30. Juni 2016

 

Allgemeine Übersicht über die aktuell ausgeschriebenen Förderprogramme