Aktuelle Fristen spezieller Förderprogramme für akademische Gründungsprojekte

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung für die Programme a bis c über die Gründerberatung der FAU erfolgen muss – nehmen Sie also Kontakt auf.

a. Go Bio: Ende Bewerbungsfrist: 15. Juni 2017
(Sofort reagieren um noch ausreichend Vorbereitungszeit zu haben.)
Zweistufiges Förderprogramm zur innovative forschungsbasierte Unternehmensgründungsprojekte in den Lebenswissenschaften.
Förderung einer max. 3-jährigen Arbeitsgruppe (bis zu 9 Personen plus Sachmittel) für die Erarbeitung eines proof of concept und zur Erstellung eines Businessplans samt Vorbereitung der Finanzierung.
Wichtigste Voraussetzungen: Innovative, risikoreiche Geschäftsidee in den Lebenswissenschaften auf der Basis von Grundlagenforschung. Idealerweise ist ein proof of principle oder proof of concept bereits erbracht.
Zweite Phase: Förderung des gegründeten Unternehmens mit dem Ziel proof of technology für bis zu drei Jahre (Eigenanteil des Unternehmens notwendig)
Mehr unter: http://biooekonomie.de/nachrichten/go-bio-runde-acht-gestartet

b. Exist-Forschungstransfer: Nächste Bewerbungsfrist 01. – 31. Juli 2017
(bitte 2 bis 3 Monate Vorbereitung einplanen.)
Zweiphasiges Förderprogramm. Phase 1: 18-monatige Förderung (100 %) einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer Ausgründung (bis zu 3 Wissenschaftler(innen) + Person mit BWL-Kompetenz) zzgl. Sachmittel bis zu 250.000 Euro.
Wichtigste Voraussetzungen: Innovative Geschäftsidee, die auf universitären Forschungsergebnissen (technologisch) aufbaut. Das Geschäftsmodell sollte definiert sein und der Proof of Concept muss erbracht sein.
Phase 2: Förderung des gegründeten Unternehmens mit einem Zuschuss von bis zu 160.000 Euro (Förderquote: 75 %; 25 % Eigenanteil) Mehr unter: http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/inhalt.html

c. Exist-Gründerstipendium: Bewerbung jederzeit möglich
(bitte 2 bis 3 Monate Vorbereitung einplanen.)
Einjährige Förderung im Rahmen eines monatlichen Stipendiums für Gründer an der Uni (3.000 Euro Promovierte, 2.500 Euro Graduierte, 1.000 Studierende als Teammitglieder) plus bis zu 30.000 Euro Sachmittel und 5.000 Euro für Coaching.
Wichtigste Voraussetzungen: Innovative wissensbasierte Produkt- oder Dienstleistungsidee mit Bezug zur Hochschule / Hochschulausbildung und klarem Alleinstellungsmerkmal im Markt (keine mehrheitlich studentischen Teams).
Mehr unter: http://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html

d. Validierungsprogramme:
Für den Transfer von Forschungsergebnissen, bei denen das Geschäftsmodell noch nicht geklärt und die Art der Verwertung (Lizensierung, Gründung etc.) noch offen ist, können folgende Validierungsförderprogramme in Frage kommen:
bmbf-Programm VIP+ (0,5 Mio. Euro p.a. für max. 3 Jahre):
https://www.bmbf.de/de/vip-technologische-und-gesellschaftliche-innovationspotenziale-erschliessen-563.html
Bayerische Validierungsförderung (0,3 Mio. Euro für max. 18 Monate):
http://www.projekttraeger-bayern.de/2abb670d-263b-d880-abb8-436dbbfe5f59

Auch für diese beiden Programme empfiehlt sich eine Einbindung der Wissens- und Technologietransferstelle, insbesondere des Patentmanagements.
(FAU-Patentmanagement: https://www.fau.de/patente-gruendung-wissenstransfer/patentieren/)