Stipendienprogramm zur „Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL)
Mit der Ausschreibung dieses Stipendienprogramms werden auch 2018 wieder besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen durch ein Stipendium gefördert. Für die aktuelle Ausschreibung können sich qualifizierte Promovendinnen in der Abschlussphase ihrer Promotion, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen für ein Stipendium von bis zu 12 Monaten bewerben. Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur in Deutschland anstreben. Zudem werden für die Phase nach Einreichung der Habilitation Stipendien für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gewährt. Außerdem können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen jeder Qualifikationsstufe, die aufgrund von Elternzeit ihr wissenschaftliches Vorhaben unterbrochen haben, für ein Wiedereinstiegsstipendium bewerben. Eine Förderung ist in allen Fächern möglich; es muss keine Unterrepräsentanz von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dieser Qualifikationsebene verzeichnet sein.
Die Höhe der Stipendien beträgt monatlich 1.200 Euro für Promovendinnen, 2.200 Euro für Postdoktorandinnen, 2.600 Euro für Habilitandinnen sowie 3.000 Euro für Habilitierte. Die Höhe des Wiedereinstiegsstipendiums ist von der jeweiligen Qualifikationsstufe abhängig.
Die Teilnahme an einem Vorauswahlgespräch ist zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie bei ernsthaftem Interesse hierfür bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist einen Gesprächstermin bei Frau Dr. Imke Leicht (gender-und-diversity@fau.de).
Vollständige Bewerbungsunterlagen für die im Zeitraum zwischen dem 01.06.2018 und dem 01.09.2018 beginnende Förderung müssen bis spätestens Mittwoch, den 28. Februar 2018 im Referat F4 – Graduiertenschule und wissenschaftlicher Nachwuchs (Bahnhofplatz 2, 91054 Erlangen) eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Förderung trifft die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unter Vorsitz der/des Vizepräsident/in für Lehre. Dieser gehört die Universitätsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied an.
Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung:
Bis zu 10.000 Euro stehen zur Unterstützung der Organisation von Tagungen, Symposien, summer schools etc. im Bereich der Genderforschung zur Verfügung.
Formlose Antrage können bis 14.04.2018 an die Frauenbeauftragte der Universität, Frau Prof. Dr. Annette Keilhauer per Post (Bismarckstraße 6, 91054 Erlangen) UND per Email eingereicht werden (gender-und-diversity@fau.de). Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Instituts für Gender und Diversity.
Antragsberechtigt sind alle hauptamtlichen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.