Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) 2019

Mit der Ausschreibung des Stipendienprogramms zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) werden auch 2019 wieder besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen durch ein Stipendium gefördert. Für die aktuelle Ausschreibung können sich qualifizierte Promovendinnen in der Abschlussphase ihrer Promotion, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen für ein Stipendium von bis zu 12 Monaten bewerben. Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur in Deutschland anstreben. Zudem werden für die Phase nach Einreichung der Habilitation Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gewährt. Außerdem können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen jeder Qualifikationsstufe, die aufgrund von Elternzeit ihr wissenschaftliches Vorhaben unterbrochen haben,  für ein Wiedereinstiegsstipendium bewerben. Eine Förderung ist in allen Fächern möglich; es muss keine Unterrepräsentanz von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dieser Qualifikationsebene verzeichnet sein.

Die Höhe der Stipendien beträgt monatlich 1.200 Euro für Promovendinnen, 2.200 Euro für Postdoktorandinnen, 2.600 Euro für Habilitandinnen sowie 3.000 Euro für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Höhe des Wiedereinstiegsstipendiums ist von der jeweiligen Qualifikationsstufe abhängig.

Detaillierte Informationen zu den Förderlinien sowie die Richtlinien (Deutsch und auf Englisch) sind auf der Homepage des Instituts für Gender und Diversity zu finden.

Bewerbungsverfahren

Die Teilnahme an einem Vorauswahlgespräch ist zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie bei ernsthaftem Interesse hierfür einen Gesprächstermin bei Frau Dr. Imke Leicht (gender-und-diversity@fau.de). Dieser Termin muss bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist stattgefunden haben.

Vollständige Bewerbungsunterlagen für die im Zeitraum zwischen dem 01.06.2019 und dem 01.09.2019 beginnende Förderung müssen bis spätestens Donnerstag, den 28. Februar 2019 im Referat F4 – Graduiertenschule und wissenschaftlicher Nachwuchs (Bahnhofplatz 2, 91054 Erlangen) eingereicht werden.

Die Entscheidung über die Förderung trifft die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unter Vorsitz des Vizepräsidenten People. Dieser Kommission gehört die Universitätsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied an.

Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung

Bis zu 10.000 Euro stehen zur Unterstützung der Organisation von Forschungsprojekten, Tagungen, Symposien, summer schools, etc. im Bereich der Genderforschung zur Verfügung. Die Gelder müssen im jeweiligen Kalenderjahr verausgabt werden.

Anträge sind bis zum 15. April 2019 im Büro für Gender und Diversity auf dem Postweg und per E-Mail (gender-und-diversity@fau.de) einzureichen. Antragsberechtigt sind alle hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ProfessorInnen.