Fulbright Stipendien für Promovierende

Gefördert werden vier- bis sechsmonatige USA-Aufenthalte deutscher NachwuchswissenschaftlerInnen, die im Rahmen des Fulbright Germany-Stipendiums ein Forschungsprojekt an einer U.S.-Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung durchführen, das in direktem Zusammenhang mit einer bereits begonnenen akademischen Dissertation steht.

Bewerben können sich NachwuchswissenschaftlerInnen, die in einem Promotionsstudium eingeschrieben sind, das auf ein wissenschaftliches Forschungsdoktorat zielt. Nach Abschluss des Stipendienaufenthalts führen sie die Promotion an ihrer Heimathochschule zu Ende. Mit Ausnahme der medizinischen Studienfächer steht die Förderung den Promovenden aller Fachbereiche offen.

Stipendienleistungen
  • Organisation und Finanzierung der transatlantischen Hin- und Rückreise
  • eine monatlichen Unterhaltskostenpauschale in Höhe von Euro 1.600
  • eine einmalige Nebenkostenpauschale in Höhe von Euro 300
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Visa Sponsorship (Stipendiaten reisen mit dem kostenfreien Fulbright J-1 Visum in die USA)
  • Stipendiatenbetreuung
  • Aufnahme in das Fulbright Netzwerk
Bewerbungsvoraussetzungen

Neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben BewerberInnen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Hochschulabschlussexamen (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen, Master) abgelegt und sind in einem Promotionsstudium eingeschrieben. Sie sollten größere Teile ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert haben.

BewerberInnen haben:
  • ein überzeugendes fachliches (akademische Leistung und Zielsetzung) und persönliches (Engagement und Motivation) Profil
  • ein schlüssig begründetes, mit dem Dissertationsprojekt direkt verknüpftes und während des geplanten Fulbright-Stipendien-Aufenthalts (der maximal 6 Monate nicht überschreiten darf) durchführbares Forschungsvorhaben
  • eine offizielle Einladung der vorgesehenen Gasteinrichtung in den USA für die Durchführung des Forschungsprojekts bereits selbst arrangiert.
Bewerbungsverfahren und -fristen

Im Doktorandenprogramm gelten zwei Bewerbungsfristen:

  • 1. Oktober für einen Aufenthaltsbeginn in den USA ab Mai des folgenden Jahres.
  • 1. April für einen Aufenthaltsbeginn in den USA ab November desselben Jahres.

Weitere Informationen unter: https://www.fulbright.de/programs-for-germans/nachwuchswissenschaftler-innen-und-hochschullehrer-innen/doktorandenprogramm