Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) 2023

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie über das Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) aus den Mitteln des Freistaats Bayern zur Gleichstellungsförderung informieren.

  • Kurzinformation zu den Stipendienmöglichkeiten:

Mit der Ausschreibung dieses Stipendienprogramms werden auch 2023 wieder besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen durch ein Stipendium gefördert. Für die aktuelle Ausschreibung können sich qualifizierte Promovendinnen in der Abschlussphase ihrer Promotion, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen für ein Stipendium von bis zu 12 Monaten bewerben. Zudem werden für die Phase nach Einreichung der Habilitation Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gewährt. Außerdem können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen jeder Qualifikationsstufe, die aufgrund von Elternzeit ihr wissenschaftliches Vorhaben unterbrochen haben, für ein Wiedereinstiegsstipendium bewerben. Eine Förderung ist in allen Fächern möglich; es muss keine Unterrepräsentanz von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dieser Qualifikationsebene verzeichnet sein. Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur in Deutschland anstreben.

Die Höhe der Stipendien beträgt monatlich 1.200 Euro für Promovendinnen, 2.400 Euro für Postdoktorandinnen, 2.800 Euro für Habilitandinnen sowie 3.200 Euro für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Höhe des Wiedereinstiegsstipendiums ist von der jeweiligen Qualifikationsstufe abhängig.

Die Teilnahme an einem Vorauswahlgespräch ist zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie bei ernsthaftem Interesse hierfür einen Gesprächstermin mit Dr. Magda Luthay (gender-und-diversity@fau.de).

Dieser Termin muss bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist stattgefunden haben. Das Stipendium muss im Zeitraum zwischen dem 01.06.2023 und dem 01.09.2023 beginnen. Vollständige Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens Dienstag, den 28. Februar 2023, auf Deutsch oder Englisch über folgenden Link digital einzureichen: https://faubox.rrze.uni-erlangen.de/preparefilelink?folderID=24LXg3S8jsCK5eRpqgJ3u

Die Gutachten sind mit Originalunterschrift per Post (FAU, Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) oder in digitaler Form mit digitaler Unterschrift und versendet von der institutionellen Emailadresse der bzw. des Gutachtenden (christa.schmidt@fau.de) einzureichen. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unter Vorsitz des Vizepräsidenten People. Dieser gehört die Universitätsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied an.

  • Kurzinformation zur Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung:

Bis zu 10.000 Euro stehen zur Unterstützung von Projekten im Bereich der Genderforschung zur Verfügung. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zugehörigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers zur FAU. Bezuschusst werden können Veranstaltungsformate wie Tagungen, Symposien, summer schools etc. zu Genderforschungsthemen, die an der FAU ausgerichtet werden. Lehrveranstaltungen können nicht finanziert werden. Die Gelder müssen im jeweiligen Kalenderjahr verausgabt werden.

Anträge sind bis zum 15. April 2023 im Büro für Gender und Diversity per E-Mail (gender-und-diversity@fau.de) einzureichen.

Bitte lesen Sie bei Interesse die jeweiligen detaillierten Informationen zu den Förderlinien und –kriterien auf der Homepage des Büros für Gender und Diversity in den Richtlinien für die Verwendung der Fördermittel (auf Deutsch und auf Englisch).