VolkswagenStiftung: Aufbruch-Neue Forschungsräume für Geistes- und Kulturwissenschaften

Mit einem Aufbruch verbindet sich die Neugierde, den ersten Schritt hinein in etwas Neues und Unbekanntes zu wagen. Die VolkswagenStiftung fördert Projekte aus den Geistes- und Kulturwissenschaften mit einem „Aufbruchcharakter“, die neue Forschungsräume und Themen explorieren. Gewünscht sind explizit Projekte mit einem hohen Grad an Exploration, der mit einem entsprechenden Risikocharakter des Vorhabens einhergehen kann.

Ein Vorhaben bedeutet nach Auffassung der VolkswagenStiftung keinen ‚Aufbruch‘ mehr, wenn es bereits:

  • wiederkehrende Lehrveranstaltungen zum Thema Ihres Vorhabens gibt.
  • vermehrt Artikel zum Thema Ihres Vorhabens gibt.
  • Journals zum Thema Ihres Vorhabens gibt.
  • Fachgesellschaften zum Thema Ihres Vorhabens gibt.
  • prominent im Feuilleton diskutiert wird.

Das Angebot wendet sich an Projektteams von zwei oder drei Forscher:innen aller Karrierestufen nach der Promotion, die sich gemeinsam der Exploration neuer und innovativer Forschungsräume widmen möchten. In einem Förderzeitraum von bis zu anderthalb Jahren beträgt die maximale Fördersumme für Teams mit zwei Projektpartner:innen 250.000 Euro. Teams von drei Froschenden können maximal 350.000 Euro beantragen. Projekte, die empirische Untersuchungen, Datenauswertungen oder die Durchführung von Interviews beinhalten, können in dieser Initiative nicht gefördert werden. Pro Ausschreibung fördert die Stiftung insgesamt etwa 10 Projekte. Ein zeitnaher Projektstart wird vorausgesetzt.

Mittel können zur Deckung folgender Kosten beantragt werden:

– Personalkosten (eigene Stelle oder Lehrvertretungen, keine weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen);

– Sachkosten (wie Reise und Konferenzmittel, Mittel zur Einbindung von Kooperationspartner:innen im In und Ausland, Forschungsaufenthalte an anderen Einrichtungen, Workshops, Übersetzungen etc.);

den projektbegleitenden Workshop (für Planung und Durchführung sind pauschal 10.000 Euro im Kostenplan vorzusehen);

für Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften: zusätzlich 10% Gemeinkosten.

 

Anträge können bis 13.03.2023, 14:00 eingereicht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der VolkswagenStiftung.