Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) Postdoctoral Fellowships (Short-term und Standard)

Das Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)-Forschungsstipendium unterstützt Sie als hochqualifizierte*n Postdoc aus Deutschland bei Ihrem Forschungsvorhaben in Japan – unabhängig von der Fachrichtung.

Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Förderlinien: Short-term Postdoctoral Fellowships, bei denen Forschungsaufenthalte von 1-12 Monate gefördert werden, sowie Standard Postdoctoral Fellowships für Forschungsaufenthalte von 12-24 Monate.

Die Humboldt-Stiftung übernimmt für die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) die Auswahl der Bewerber*innen ab einer Förderdauer von sechs Monaten.

Der DAAD wählt die Stipendiat*innen mit kürzerer Förderdauer im Short-Term-Programm aus.

Es werden jährlich bis zu 17 JSPS Postdoctoral Fellowships (short-term) und bis zu 12 JSPS Postdoctoral Fellowships (standard) vergeben.

Wenn Sie sich um ein JSPS-Forschungsstudium bewerben möchten, benötigen Sie eine*n wissenschaftliche*n Gastgeber*in. Diese*r muss an einer universitären bzw. ausgewählten nationalen Forschungseinrichtung in Japan tätig sein.

Die Höhe des von JSPS gewährten monatlichen Stipendiums liegt derzeit bei 362.000 Yen. Ab einem Aufenthalt von drei Monaten erhalten Stipendiat*innen ein Eingliederungsgeld von einmalig 200.000 Yen. Reise- und Versicherungskostenzuschüsse sind ebenfalls möglich. Die Förderung kann nur in Modulen von vollen Monaten gewährt werden.

Die folgenden Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Abgeschlossene Promotion (nicht mehr als sechs Jahren).
  • Wissenschaftliche Publikationen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen.
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Bitte beachten Sie, dass Sie als japanische*r Staatsbürger*in nicht antragsberechtigt sind. Dies gilt auch, wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und eine davon die japanische ist. Zudem sind Sie nicht antragsberechtigt, wenn Sie über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Japan verfügen.
  • Sehr gute Englischkenntnisse. Japanischkenntnisse sind nicht grundsätzlich erforderlich. Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen sowie Mediziner*innen müssen jedoch über gute Japanischkenntnisse verfügen, falls dies für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich ist.

 

Weitere Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsprozessen und Unterlagen finden Sie hier (DAAD) und hier (Alexander von Humboldt Stiftung).