Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) Postdoctoral Fellowships (Short-term und Standard)
- Abgeschlossene Promotion (nicht mehr als sechs Jahren).
- Wissenschaftliche Publikationen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen.
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Bitte beachten Sie, dass Sie als japanische*r Staatsbürger*in nicht antragsberechtigt sind. Dies gilt auch, wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und eine davon die japanische ist. Zudem sind Sie nicht antragsberechtigt, wenn Sie über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Japan verfügen.
- Sehr gute Englischkenntnisse. Japanischkenntnisse sind nicht grundsätzlich erforderlich. Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen sowie Mediziner*innen müssen jedoch über gute Japanischkenntnisse verfügen, falls dies für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich ist.