Ausschreibung „Stockmeyer PROMOTIONSSTIPENDIUM 2023″: bis 15.04. bewerben!
Ein Ziel der Heinrich–Stockmeyer–Stiftung ist die Förderung junger Nachwuchswissenschaftler/innen, die praktikable Lösungsansätze und anwendungsorientierte Forschung in lebensmittelrelevanten Bereichen durchführen und damit zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und zur Stärkung des Verbrauchervertrauens in die Qualität von Lebensmitteln beitragen.
Dazu vergibt die Stiftung ab September/Oktober 2023 ein Stipendien in Höhe von: 1.600,00 EURO / Monat über einen Förderzeitraum von 24 Monaten.
Die Förderung richtet sich gemäß Stiftungszweck auf wissenschaftliche Disziplinen, die der Lebensmittelforschung, der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz dienen. In diesem Zusammenhang können auch Arbeiten zum Thema Tierwohl von Nutztieren gefördert werden. Förderungswürdig sind nur Personen, die während der Unterstützung durch die Stiftung kein weiteres Stipendium erhalten.
Der Antrag auf Förderung soll einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten und Folgendes beinhalten: Angaben zur Person (gegebenenfalls mit Referenzen), zur jetzigen wissenschaftlichen Tätigkeit, zur Hochschule oder Forschungseinrichtung sowie eine aussagekräftige Projektbeschreibung; weiterhin einen Karriere– und Forschungsplan für die nächsten 3 Jahre, aus dem die Bedeutung des Stipendiums
für die weitere wissenschaftliche Entwicklung des Antragstellers/der Antragstellerin und die Motivation für das gewählte Forschungsgebiet hervorgehen. Falls bereits Publikationen vorliegen, ist eine Publikationsliste beizufügen.
Die Stiftung erwartet im Falle der Zuerkennung, dass das Stipendium dem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt wird und Forschungsberichte (Zwischen– bzw. Abschlussberichte) sowie zeitnahe
Fachpublikationen über die Projektergebnisse erstellt werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. April 2023 nur in elektronischer Form als eine zusammenhängende und mit einem Passwortschutz versehene PDF–Datei per E–Mail an riewenherm@stiftungsberatung.de einzureichen. Das Passwort erhalten Sie über Frau Margret Riewenherm. Mit der Einreichung ist die Zustimmung verbunden, die persönlichen Daten und Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit und Zwecke der Stiftung verwenden zu dürfen.
Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet das Kuratorium der Heinrich–Stockmeyer–Stiftung; sie erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen sind der Homepage der Stiftung zu entnehmen.